MÜNZEN DER HERZÖGE VON BRAUNSCHWEIG UND LÜNEBURG AUS VERSCHIEDENEM BESITZ
BRAUNSCHWEIG-CALENBERG-HANNOVER, AB 1692 KURFÜRSTENTUM HANNOVER, AB 1815 KÖNIGREICH HANNOVER
Georg I. Ludwig, 1698-1714. Silbermedaille 1710, von E. Hannibal, auf die erlangte Würde des Erzschatzmeisters. Geharnischtes Brustbild r. mit umgelegtem Mantel//Die deutsche Kaiserkrone. 50,23 mm; 72,69 g. Brockmann 805.
Winz. Randfehler, sehr schön
Als sein Vater Ernst August die Kurfürstenwürde erhielt, sollte diese mit der Würde des Erzbannerherren verbunden werden. Nachdem 1710 der Kurfürst von Bayern in die Acht erklärt worden war, kam das pfälzische Haus an dessen Stelle und das Amt des Erzschatzmeisters wurde vakant. Der Kaiser betraute nunmehr Georg Ludwig mit dieser Würde. Als einige Jahre später der Herzog von Bayern wieder als Kurfürst eingesetzt wurde, blieb jedoch das Haus Braunschweig-Lüneburg im Besitz des Amtes des Erzschatzmeisters, dessen Symbol die Reichskrone war.