DOKUMENTE
SCHWEIZ. Verschiedene Dokumente. 1572. Gültbrief auf ein Grundpfand eines Hannß Jagli Schmid und seiner Brüder von Oberhittnau. Zins zu bezahlen jährlich an Martini (11. November) an den Vogt von Kyburg. In diesem Jahr 1572 ist dies Hannß Luxen Äscher (Hans-Luzius Escher), Bürger von Zürich. Pergamentdokument. Siegel von Hans Escher mit geschweiftem Zürcherwappen, darüber Helmzier mit Löwen nach links. Im Feld reiche Verzierung. Siegelrand ausgebrochen, HANS (N spiegelverkehrt) und E von Escher jedoch lesbar. Sehr selten / Very rare. Vorzüglich / Extremely fine.
Mittels Gültbriefen liess sich im Mittelalter bis ins 16. Jahrhundert hinein das eigentliche kirchliche Zinsverbot vermeiden. Der Gläubiger kaufte dabei vom Grundstückinhaber eine Rente (Zins), welche als Grundlast auf dem betreffenden Landstück lag und in einem Schuldtitel, dem Gültbrief, verschrieben wurde. Der Schuldner konnte einen solchen Gült auslösen, der Gläubiger konnte mit einem Gültbrief jedoch handeln oder weitervererben.Texttranskription beiliegend. Dem Dokument hinzugefügt: 2 Siegel mit Pergament überdeckt. Eines davon mit einem Wappen, das demjenigen von Hittnau ähnlich sieht, jedoch keinen Zusammenhang zum Dokument aufweist.