Terms of Sale

1. Admission to the auction will only be granted to interested person in possession of a catalogue. With submittal of a written or verbal bid the following conditions are deemed acknowledged.

2. The auction is conducted on behalf and for the account of the appreciate proprietors of the goods and is subject to the federal Auction Regulation (Versteigerungsordnung, BGBl 1976, 1346) published in the Federal Law Gazette Vol. l, 1976, 1346 and the relevant provisions for factors in accordance with the German Civil Code (BGB) and Commercial Code (HGB). Payment of the hammer-price has to be made in cash and in EURO.

3. The prices set out in the catalogue are estimates only. Orders for less than 90 percent of the estimated price cannot be accepted.


4. The hammer price is the basis for the calculation of the buyer’s surcharge. For buyers from EEC countries the following applies: for consumers there is a standard surcharge of 23 % (relevant VAT already included). For traders according to the Value Added Tax Act the surcharge is 23 % (relevant VAT already included) for goods delivered by difference taxation; for goods delivered by standard taxation the surcharge is 17 % plus the relevant VAT on the entire amount of hammer price and surcharge. Export deliveries to EEC countries shall be free of VAT upon presentation of the required legal documents.
For buyers from abroad (no EEC countries) the following applies: there is a standard surcharge of 20 %. As far those buyers export the good in person or by third persons, the relevant VAT will be charged but refunded upon presentation of a valid legal export certificate. If we export these goods the relevant VAT will not be charged.
For gold coins, which are not subject to the legal VAT, the surcharge is 17 % of the hammer price.


5. Shipment will be at the buyer´s respectively recipient´s risk costs. Risk and loss is on the buyer. Purchases by foreign customers are subject to the exchange regulations of their countries; the auctioneer is in no case liable for any consequences due to non-compliance of such regulations. The auctioneer will take care of consignment formalities.

6. For written bids the invoices are due 10 days after receipt of the goods. Defaulted payments shall bear an interest charge of 1% per month in the amount in default.

7. The adjudication is made to the highest offer being called three times and is binding. In case of dispute the number will be called out once more. The auctioneer is entitled to join, separate or withdraw numbers. The number will not be called out of sequence.

minimum increase rates:
up to 100,00 EUR: 5,00 EUR up to 5.000,00 EUR: 100,00 EUR
up to 200,00 EUR: 10,00 EUR up to 10.000,00 EUR: 200,00 EUR
up to 1.000,00 EUR: 20,00 EUR over 10.000,00 EUR: 500,00 EUR
up to 3.000,00 EUR: 50,00 EUR


8. The purchased property retains the vendor´s title until it has been fully paid.

9. Purchasers from abroad will have to observe all applicable laws and regulations in respect of foreign exchange, customs duties and taxation of their country. The auctioneer will only discharge such formalities, which have to be observed, in the Federal Republic of Germany in connection with the export of the purchased item(s).

10. Should payment not be made the auctioneer forthwith or should the adjudicated property be refused, such property will not be handed over to the purchaser. He rather loses his rights resulting from the bid and the property can be put up for auction again at his own expense. The purchaser is liable for any loss but not entitled to claim any excess proceeds.

11. Written orders will be carried out conscientiously without commission. Orders from customers who have not established credit with H. Höhn will only be carried out upon payment of a deposit or by giving satisfactory references. We kindly ask to send in orders will in time. When identical bids are received by H. Höhn for a lot, preference is given to the first bid received as determined by the auctioneer. Principals of unlimited orders have no right to unqualified execution.
For Telefonbidding we have to inform us, at least three Days in advance. Please take good care that we can reach you on the phone number. Phone bidding is accepted only on lot numbers with estimate to 500,- Euro and a Service charge of 15.- Euro. This way on your own risk, but free of additional charge.

12. The specifications and descriptions in the catalogue have been prepared diligently and in good faith do, however, not constitute the acceptance by the auctioneer of any warranty or liability in respect of defect in material or title. The state of preservation of items is strictly assessed in accordance with the grades by the German coin trade and only represents an individual and personal assessment. Purchasers present at the auction acquire items strictly on the basis of „as is where is“ and „as inspected“. Printed prices are estimates. Any complaints must be made in writing within 8 days of receipt of the goods. Unidentified forged of falsified items will be returned and purchase price refunded. Justified claims will be limited to the net invoice price of the delivery in question. In other respects the auctioneer and his staff will only be viable when guilty of intention or gross negligence. Multiple lots can not be returned except for forgeries. In case that the number of coins contained in a multiple lot is stated as an approximate one, the auctioneer does not warrant for deviation in numbers. The authenticity of the coins is warranted. Warranted up to the total purchase price. The prices set out in the catalogue are estimates only, which may be exceeded or undercut.

13. Place of venue is for both parties Leipzig, Federal Republic of Germany. Any dispute or controversy arising from or in conjunction with the auction shall be finally decided by the courts of Leipzig.

14. For reasons of cost catalogues will be ceased to be forwarded when the customer has neither taken part in an auction nor paid the catalogue charge of 10,00 EUR (European countries 20,00 EUR/ Overseas 30,00 EUR) or a period of 18 months.

15. For incoming bids on the Auctionday, we assume no liability.





1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Versteigerungsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Leipziger Münzhandlung und Auktion Heidrun Höhn e. K. (i. F. Versteigerer) und den Kunden und Ersteigerern (i. F. Kunden) im Rahmen der Internet-Auktionen des Ver¬steigerers. Allen Änderungen dieser Versteigerungsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen, ist ein Widerspruch ausgeschlossen, so treten anstelle dieser die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Abweichende Einkaufsbedingungen finden nur Anerkennung, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

2. Vertragsschluss

2.1 Bei den Versteigerungen handelt es sich um öffentliche Auktionen der Leipziger Münz¬hand¬lung und Auktion Heidrun Höhn e. K.. Versteigerer ist die Leipziger Münzhandlung und Auktion Heidrun Höhn e.K. mit den Auktionatoren Saskia Höhn und Christina Höhn.

2.2 Die Teilnahme an der Auktion ist nur denjenigen Kunden gestattet, die sich im Vorfeld auf der Homepage www.leipziger-muenzhandlung.de registriert oder ein schriftliches Gebot geschickt haben.

2.3 Durch Abgabe eines Gebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Jedes Gebot des Kunden bei den Internet-Auktionen des Versteigerers stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Dieses ist für den Kunden so lange verpflichtend, bis es von einem anderen Kunden überboten wurde oder die Versteigerung des Stückes ohne Er¬teilung eines Zuschlages beendet wurde. Ein Vertrag kommt erst durch Zuschlag des Auktio¬nators zustande. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaliger Benennung des höchsten Ge¬botes und verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung des kompletten Rechnungsbetrages. Sowohl mit der Registrierung als auch mit der Abgabe eines Gebotes werden die Allgemeinen Ver¬stei¬gerungsbedingungen akzeptiert. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus be¬son¬deren Gründen von der Teilnahme an der Versteigerung auszuschließen.

2.4 Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der sich aus der Versteigerungsordnung (BGBl I 1976, 1346) ergebenden und für Kommissionäre geltenden gesetzlichen Bestimmungen des BGB und HGB gegen Barzahlung des Kaufpreises in EURO-Währung.

3. Katalog

3.1 Die im Online-Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise. Die Mindestgebote liegen bei 90% der Schätzpreise.

3.2 Der Nachverkauf der nicht während der Auktion versteigerten Ware erfolgt, wenn nicht anders limitiert, zu 90 % des Schätzpreises plus Aufgeld und Mehrwertsteuer.

3.3 Der Zuschlagspreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Kunden zu zahlende Auf¬geld für deutsche Sammler von 20 % inkl. der gültigen MwSt. Kursgültige Goldmünzen sind umsatzsteuerfrei; der Auktionator behält sich jedoch eine Nachberechnung der Umsatzsteuer für solche Stücke vor, die nicht in einem vom Bundesfinanzministerium noch zu erstellenden Katalog enthalten sind. Goldmünzen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, werden mit einem Aufgeld von 15 % berechnet. Händler, die ihren Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben, werden gebeten, bei ihren Geboten ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-IdNr.) anzugeben, damit die ersteigerte Ware umsatzsteuerfrei geliefert werden kann.

Ausländischen Kunden aus Ländern, die nicht Mitglied der EU sind, wird ein Aufschlag von 15 % auf den Zuschlagspreis berechnet. Sie erhalten die Lieferung nur gegen Zahlung des Kaufpreises in EURO-Währung. Es ist bankspesenfrei zu zahlen.

4. Versand

4.1 Der Versand geht zu Lasten des Kunden bzw. Empfängers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisenbestimmungen ihres Landes; der Auktionator lehnt jede Haftung für Folgen, die sich aus Verstößen hiergegen ergeben können, ab. Versandformalitäten werden vom Ver¬steigerer besorgt. Die Versandkosten betragen für Deutschland 6,50 EUR; für die Staaten der EU 15,00 EUR und für Nicht-EU-Staaten je nach Aufwand, jedoch maximal 30,00 EUR

5. Zahlung

5.1 Die Zahlung des Kaufpreises ist 10 Tage nach Ausstellung der Auktionsrechnung fällig. Eine Stundung des Rechnungsbetrages ist nicht möglich. Der Versteigerer behält sich vor, Kunden, die kein ausreichendes Depot hinterlegt haben, eine Vorauskasse-Rechnung zuzusenden. In diesem Fall wird die ersteigerte Ware unmittelbar nach Zahlungseingang des Rechnungs¬be¬trages an den Kunden versandt. Im Verzögerungsfalle ist der Versteigerer berechtigt, ab Zu¬schlags¬datum Zinsen (1,5 % pro Monat) in Rechnung zu bringen.

5.2 Wird die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet oder die Abnahme der zuge¬schlagenen Sache verweigert, wird die Sache nicht an den Kunden übergeben. Der Kunde verliert seine Rechte aus dem Zuschlag und die Sache kann auf seine Kosten erneut ver¬stei¬gert werden. Der Kunde haftet bei geringerem Erlös für den Ausfall; auf einen etwaigen Mehr¬erlös hat er keinen Anspruch.

6. Versteigerung

6.1 Der Zuschlag erfolgt elektronisch nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet den Kunden zur Abnahme. Die Mindeststeigerungsstufen für das Bieterverfahren betragen:

Mindeststeigerungsstufen:
bis zu 100,00 EUR: 5,00 EUR bis zu 5.000,00 EUR: 100,00 EUR
bis zu 200,00 EUR: 10,00 EUR bis zu 10.000,00 EUR: 200,00 EUR
bis zu 1.000,00 EUR: 20,00 EUR ab 10.000,00 EUR: 500,00 EUR
bis zu 3.000,00 EUR: 50,00 EUR

6.2 Die ersteigerte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Verkäufers.

6.3 Soweit nicht anders vermerkt, gelten im Übrigen die Allgemeinen Versteigerungs¬be¬stim¬mungen und, auch im Verhältnis zu ausländischen Kunden, gilt deutsches Recht.

6.4 Schriftliche Aufträge werden von uns ohne Auftragsprovision gewissenhaft ausgeführt. Auf¬trä¬ge von uns unbekannten Kunden können nur ausgeführt werden, wenn ein Depot hinter¬legt wird oder Referenzen benannt werden. Schriftliche Aufträge bitten wir frühzeitig einzusenden. Bei mehreren gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Zuschlag. Unlimi¬tier¬te Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung.

7. Mängelhaftung

7.1 Die Beschreibung im Katalog ist gewissenhaft durchgeführt. Sie begründet jedoch keine Rechts- oder Sachmängelhaftung gemäß §§ 434, 459 ff. BGB. Die Angabe der Erhaltung ist streng nach den im deutschen Münzhandel üblichen Erhaltungseinstufungen vorgenommen und gilt als persönliche Beurteilung. Die beigedruckten Preise sind Schätzpreise. Beanstan¬dungen sind un¬ver¬züglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Nicht erkannte gefälschte Auktionsware wird gegen Erstattung des Kaufpreises zu¬rück¬genommen. Ausgenommen sind Orden und Ehrenzeichen. Für diese Stücke übernehmen wir keine Echtheitsgarantie. Sämtliche Ansprüche wegen begründeter Beanstandungen sind auf den Netto-Rechnungswert der jeweils zugrundeliegenden Lieferung beschränkt. Im Übrigen haften der Versteigerer und seine Angestellten nur, falls ihnen vor¬sätz¬liches oder grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Nummern mit mehreren Münzen (Lots) sind nach dem Zuschlag von Beanstandungen (Fälschungen ausgenommen) ausgeschlossen. Soweit es sich bei den Stückzahlen des Lots um Circa-Angaben im Katalog handelt, haftet der Versteigerer nicht für abweichende Stückzahlen.

7.2 Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Mängel aufweisen, wozu auch Transportschäden zäh¬len, so reklamieren Sie solche Mängel sofort schriftlich, durch telefonische Voran¬kün¬di¬gung oder durch Rücksendung der Ware. Die Versäumnis dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen.

7.3 Sollte sich wider Erwarten ein Stück als falsch herausstellen, ist die Gewährleistung auf die Höhe des Zuschlagspreises plus Aufgeld beschränkt. Bei nicht zu lösenden Meinungs¬ver¬schie¬denheiten kann der Versteigerer einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen, wobei die Kosten der unterlegenen Partei in Rechnung gestellt werden.

8. Erfüllungsort ist für beide Teile Leipzig. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der Versteigerung ist der Gerichtsstand Leipzig, sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann handelt.

9. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Kunden sich nicht gegenteilig äußern, ver¬sichern sie, dass sie den Katalog und die darin enthaltenen zeitgeschichtlichen und militär¬histo¬rischen Gegenstände aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken der staats¬bür¬ger¬lichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Be¬stre¬bungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Aufklärung oder der Bericht¬er¬stat¬tung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§§ 86a, Abs. 3, StGB).

Die Firma Leipziger Münzhandlung und Auktion Heidrun Höhn e.K., Inhaber Manfred Höhn, der Versteigerer und seine Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese Dinge nur für historisch wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten Gründen zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne der § 86a StGB, zu benutzen.