Terms of Sale

Durch die Abgabe von Geboten werden nachfolgende Geschäftsbedingungen des Versteigerers anerkannt:

1. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und freiwillig in eigenem Namen und für eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung in Euro. Devisen und Schecks werden zum Tageskurs der Bundesbank angenommen.

2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Versteigerer hat das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder aufzuteilen. Bei Missverständnissen behält der Versteigerer sich vor, das Los nochmals auszurufen. Die Steigerungssätze sind dem jeweils aktuellen Auktionsprogramm zu entnehmen und betragen 5 bis 10% des Ausrufwertes bzw. des gerade vorliegenden Gebotes, je nach Sachlage.

3. Der Versteigerer kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers zuschlagen. Der Bieter bleibt dann an sein Gebot 4 Wochen beginnend mit dem Tag des Zuschlags gebunden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt kann das Los ohne Rückfrage an einen anderen Limitbieter vermittelt werden.

4. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen. Handel und Tausch sind im Auktionssaal nicht gestattet.

5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei Ablehnung eines Gebotes gilt das vorher abgegebene Gebot als verbindlich. Wenn mehrere Personen dasselbe Höchstgebot abgeben, entscheidet das Los. Bei schriftlichen Bietern gilt jedoch die Reihenfolge des Gebotseinganges. Diese Gebote werden streng interessewahrend nur in dem Umfange ausgeschöpft, der notwendig ist, um anderweitig vorliegende Gebote zu überbieten.
Telefonische Bieter müssen mindestens das Limit bieten und eine schriftliche Bestätigung nachreichen. Im Falle einer Nichterreichbarkeit gilt das Mindestgebot. Bei Telefongeboten übernimmt der Versteigerer keine Gewähr für das Zustandekommen einer Verbindung. Lose, die „gegen Gebot“ ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 20,- Euro und werden zum Höchstgebot zugeschlagen.

6. Der Versteigerer erhält vom Käufer ein Aufgeld von 22% des Zuschlagspreises sowie 2,- Euro je gekauftem Los. Bei Losen, die mit + markiert sind, fallen zusätzlich die Kosten für den Import der Ware an ( = Importspesen, 7% des Zuschlags). Für Lose, die mit • gekennzeichnet sind, wird für Zuschlagspreis und Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben, Lose mit Δ sind nach § 25c UStG steuerfrei. Alle anderen Lose sind nach §25a UStG differenzbesteuert; es erfolgt kein gesonderter Umsatzsteuerausweis. Bei Zusendung der Ware werden die Kosten für Porto, Verpackung und Versicherung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer gesondert in Rechnung gestellt. Käufe, die in ein umsatzsteuerliches Drittland ausgeführt werden, sind gegen Vorlage des Ausfuhrnachweises von der Umsatzsteuer befreit. Steuern/Abgaben für die Einfuhr der Käufe im Zielland gehen zu Lasten des Käufers.

7. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Versteigerer und dem Bieter zustande. Er verpflichtet den Käufer zur Abnahme und Bezahlung am Versteigerungsort. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen. Gleichzeitig geht mit der Zuschlagserteilung die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Käufer übertragen. Schriftliche Bieter erhalten in aller Regel eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung besteht ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose.
Sind Lose vereinbarungsgemäß vom Versteigerer zu versenden, hat der Käufer dem Versteigerer zu Nachforschungszwecken spätestens zehn Wochen nach dem Ende der Auktion (bei Vorkasse: nach der Bezahlung der Ware) schriftlich mitzuteilen, falls die zu versendende Ware nicht oder nicht vollständig zugegangen ist.

8. Alle Beträge, welche 14 Tage nach der Versteigerung bzw. Zustellung der Auktionsrechnung nicht beim Versteigerer eingegangen sind, unterliegen einem Verzugszuschlag von 3%. Dazu werden Zinsen in Höhe von 1,5% pro Monat erhoben, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Lose verkauft oder in einer neuen Auktion nochmals angeboten werden. Der säumige Käufer muss hierbei für den Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und den damit verbundenen zusätzlichen Kosten einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufkommen. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch.

9. Die zur Versteigerung kommenden Lose können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften. Der Käufer kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, sofern dieser seiner obliegenden Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Sammlungen, Posten etc. sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen, ansonsten verpflichtet er sich jedoch, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm bis spätestens vier Wochen nach Auktionsschluss angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von einem Jahr seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen.
Reklamationen von Einzellosen müssen auf den Original-Loskarten erfolgen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden. Dies betrifft auch das Entfernen von Falzen, das Wässern, sowie chemische Behandlungen. Lediglich das Anbringen von Prüfzeichen der Mitglieder des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. (BBP) gilt nicht als Veränderung. Der Versteigerer kann verlangen, dass bei Reklamationen ein entsprechender schriftlicher Befund eines zuständigen Verbandprüfers des BBP eingeholt wird. Will der Käufer eine Prüfung vornehmen lassen, so ist dies dem Versteigerer vor der Auktion mitzuteilen. Die Reklamationsfrist verlängert sich entsprechend. Dies betrifft jedoch nicht die Verpflichtung zur sofortigen Bezahlung der Lose. Die Kosten einer Prüfung werden dem Käufer in Rechnung gestellt, wenn das Prüfergebnis mit der Losbeschreibung übereinstimmt oder der Käufer das Los trotz abweichendem Prüfungsergebnis erwirbt. Mängel, die bereits aus der Abbildung ersichtlich sind, berechtigen nicht zur Reklamation. Lose, bei denen Fehler beschrieben sind, können nicht wegen eventueller weiterer geringer Fehler zurückgewiesen werden. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer den gezahlten Kaufpreis, einschließlich Aufgeld zurück; ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Der Versteigerer ist berechtigt, den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen.
Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits von anerkannten Prüfern signierte oder attestierte Lose, werden die vorliegenden Prüfzeichen oder Atteste als maßgeblich anerkannt. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist dies dem Versteigerer mit dem Gebot anzuzeigen.
Bezeichnungen wie „Pracht“, „Kabinett“, „Luxus“ etc. stellen die subjektive Einstellung des Versteigerers und in keinem Falle eine Beschaffenheitsangabe im kaufrechtlichen Sinne dar. Lose, die mit „feinst“ oder „fein“ beschrieben sind, können Fehler aufweisen. Stücke, deren Wert durch den Stempel bestimmt wird, können wegen anderer Qualitätsmängel nicht beanstandet werden.

10. Ansichtssendungen sind nur von Einzellosen möglich. Postfrische Marken sind von der Versendung ausgeschlossen. Die Lose sind innerhalb von 24 Stunden zurückzusenden, wobei die von uns gewählte Versendungsart anzuwenden ist. Gefahr und Kosten gehen zu vollen Lasten des Anforderers. Sollten die Lose am Auktionstag nicht vorliegen, so werden sie eine Steigerungsstufe über dem nächst höheren Gebot, mindestens jedoch zum Ausruf, dem Anforderer zugeschlagen.

11. Erfüllungsort ist Bietigheim-Bissingen. Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Ludwigsburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung.

12. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf und den freihändigen Verkauf. Die Vorschriften über Verkäufe im Fernabsatz finden darauf keine Anwendung. Diese gelten sinngemäß auch für alle Geschäfte, welche außerhalb der Auktion abgeschlossen werden.

13. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.




General Auction Conditions

By the submission of bids, the following Auctions Conditions of the Auctioneer are recognised and accepted:

1. The auction is held public in the name of the auctioneer on his behalf for his own invoice against immediate payment in Euro.

2. The lot goes to the highest bidder. The Auctioneer reserves the right to refuse knock down a lot, or to withdraw, recombine and divide lots. Bidding increments can be seen in the actual auction manual and are from 5 to 10% and according to the present submitted bid and dependant on the situation.

3. The Auctioneer has the authority to knock down lots pending the permission of the seller. The bidder is bound by his bid for a period of 4 weeks beginning on the day of the knockdown. It is allowed to hammer an under reserve lot to another limit bidder.

4. The Auctioneer has the right to exclude persons from the auction without giving any reason. Trading and exchange are not allowed in the Auction rooms.

5. The knockdown is allocated to the highest bidder after the third call. The Auctioneer has the right to refuse a knockdown for founded reasons or to make knockdown under reserve. When a bid is refused, the previous bid is valid. When more than one bidder has submitted the highest bid, the decision will be made by draw. In the case of written bids, the order of receipt of bids is valid. These bids will be treated with confidence and will only be used to top the previous bid.
Telephone bidders must offer at least the limit price and a written confirmation must be submitted thereafter. In the event of non-reachability, the minimum bid is valid. Lots, which receive a „counter-bid“, require a minimum bid of 20,- € and will be knocked down to the highest bid.

6. The Auctioneer receives a premium of 22% of the hammer price from the buyer plus 2,- € per purchased lot. For lots marked with + additional expenses for importing the items are charged ( = Inport Expenses, 7 % of the hammer price). For all lots which are marked with • Value Added Tax will be added to the hammer price and to the buyers premium, lots marked by Δ are free of taxes (§25c UStG). All other lots are sold under the margin system (§25a UStG). For sending the goods costs for postage, packing and insurance plus VAT will be charged separately. For purchases from abroad, which will be exported to a third country (non-EU!), the Value Added Tax will not be invoiced after receiving an evidence of exportation; import taxes on buyer‘s account.

7. The Purchase Order contract between the Auctioneer and the Buyer becomes valid with the knockdown. With this contract, the buyer is obliged to accept and pay for the goods at the point of sale. In the case of bidding for a third party, both buyer and third party are liable. The moment of knockdown, all risks concerning losses or damage are the responsibility of the buyer. The ownership of the auctioned goods will only be transferred to the buyer when full payment has been effected. Bidders making written bids will in general receive a pre-payment invoice that is due for immediate payment. Only when the invoice has been paid fully, has the buyer the right to demand possession of the auctioned goods.
If it is agreed to ship the purchased lots, the purchaser is obliged to inform the auctioneer in writing for reasons of investigation within ten weeks after the end of the auction (in case of prepayment: after the payment of the goods) if the goods to be shipped are not or incompletely received.

8. All invoices that have not been paid at the latest 14 days after the auction and/or receipt of the invoice will be subject to interest of 3%. Furthermore, 1,5% interest per month will be charged, unless the buyer can prove that only minimal or no damage has been caused. Furthermore, the Auctioneer can decide whether after a set period, compensation will be charged, due to non-fulfilment. The damages can be regulated in such a manner that the lots are taken into a future auction and the debtor is charged the difference between the knockdown bid and the previous bid as well as all the costs connected with this transaction, including the additional costs and charges of the Auctioneer. There is no demand for higher realizations.

9. The objects for auction may be viewed and inspected prior to the auction. These objects will be auctioned in the condition they are in at the time of auction. The catalogue descriptions were made in the best will and conscience and do not guarantee any characteristics. The buyer cannot hold the Auctioneer liable for any faults, on the condition that the Auctioneer has not committed any acts of negligence. Collections, lots etc. are excluded from complaints, otherwise the Auctioneer is obliged to hold the Vendor liable for any complaints made within the limited period of 4 weeks after the auction and which are covered by one year guarantee.
Complaints of individual lots must be presented on the original auction lot cards. The complaint lots must be presented in their original condition. This applies to the removal of hinges, submersion in water as well as chemical treatment. Only the application of sign information by a member of the Bund Philatelistischer Prüfer e.V. (BPP) will not be regarded as tampering. In the event of complaints, the Auctioneer can demand a written expertise of the respective BPP expert. In the event that a buyer intends to get an expertise, then he must inform the Auctioneer of this fact before the Auction. The period for complaint will be prolonged respectively. However, this does not mean exclusion of prompt payment for the lots. Any expertising fees will be charged to the buyer if the result matches the lot description or if he acquires the lot in spite of dissent opinion. Any faults, which are obvious at the time of photography, are excluded from the right of complaint. In the event of claim, the Vendor is obliged to refund the purchase price as well as knock-down commission. Any additional claims are not possible.
Descriptions such as „Pracht“, „Kabinett“, „Luxus“ etc. are a subjective opinion of the Auctioneer and under no circumstance a statement in regard to trading rules and regulations. Lots which bear the description „feinst“ or „fein“ may possibly have small faults. Pieces where the value is defined by cancellation are excluded from complaint of any other defects.

10. Objects dispatched for viewing only include individual lots. These must be returned to the auction company within 24 hours, whereby our choice of dispatch must be utilized. Any dangers and costs are for the account of the requesting party. In the event that these lots are not present in the auction house on the day of auction, then these will be knocked down in favour of the requesting party one step higher than the highest bidding price, however at the least for the call-out price.

11. Place of fulfilment is Bietigheim-Bissingen. Place of jurisdiction for the full trading is Ludwigsburg. Only German Law is valid. The UN Treaty for contacts concerning international goods sales (CISG) is not applicable.

12. The above conditions are valid in the general sense and also apply to the post-sales and free sales. The regulations concerning sales in „Fernabsatz“ are not applicable.

13. Should one of the above conditions become invalid, the validity of the other conditions will remain unchanged.


(This translation of the „Allgemeine Versteigerungsbedingungen“ is provided for information only; the German text is to be taken as authoritative)