Terms of Sale

Die Versteigerung erfolgt in eigenem Namen im Auftrag und für Rechnung der Einlieferer auf der Grundlage der Versteigerungsordnung in der jeweils gültigen Fassung sowie
der für Kommissionäre geltenden Bestimmungen des BGB und des HGB gegen Bezahlung des Kaufpreises in Euro-Währung. Durch Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen
Angebotes erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen an.
Der Zuschlagspreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld. Verbraucher aus EU-Ländern zahlen einheitlich ein Aufgeld von 23 %, wobei
im Gesamtbetrag die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten ist. Das Gleiche gilt bei differenzbesteuerter Ware für Unternehmer i.S. d. USTG. Bei regelbesteuerter Ware wird ein
Aufgeld von 20% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben. Ausfuhrlieferungen in EU-Länder können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer
befreit sein. Käufern mit Wohnsitz außerhalb der EU wird einheitlich ein Aufgeld von 20 % berechnet. Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte ausgeführt,
wird die gesetzliche Mehrwertssteuer berechnet. Diese wird bei Vorlage der gesetzlich erforderlichen Ausfuhrnachweise erstattet. Wird die Ware von uns in Drittländer verbracht,
wird die gesetzliche Mehrwertssteuer nicht berechnet. Für Bücher wird ein Aufgeld von 20% erhoben. Auf den Gesamtpreis (Zuschlag zuzüglich Aufgeld) wird die zur
Zeit gültige Mehrwertsteuer von 7 % aufgeschlagen. Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte ausgeführt, wird die gesetzliche Mehrwertssteuer berechnet. Diese wird
bei Vorlage der gesetzlich erforderlichen Ausfuhrnachweise erstattet. Wird die Ware von uns in Drittländer verbracht, wird die gesetzliche Mehrwertssteuer nicht berechnet
Für Goldmünzen, die von der gesetzlichen Mehrwertssteuer befreit sind, wird ein Aufgeld von 15 % auf den Zuschlagspreis berechnet.
Im Ausland anfallende Kosten, insbesondere Zölle und (Einfuhr)-Umsatzsteuern sind vom Käufer zu bezahlen.
Sofern nicht anders vereinbart wird, ist die Zahlung der Auktionsrechnung bei anwesenden Käufern sofort fällig, bei schriftlichen Bietern spätestens 20 Tage nach Erhalt. Die
Bezahlung sollte per Banküberweisung erfolgen. Wählt der Käufer einen anderen Weg der Bezahlung, hat er in jedem Fall sicherzustellen, dass dem Versteigerer der komplette
Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird. Persönliche Schecks werden von ausländischen Käufern nicht akzeptiert. Gebühren und andere Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Zahlungsverzug werden 1% Zinsen pro Monat berechnet. Das Eigentum an der Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an Käufer über.
Bei Aufträgen von unbekannten Sammlern kann die Angabe von Referenzen verlangt werden. Schriftliche Aufträge sind möglichst frühzeitig einzusenden, bei mehreren gleich
hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Zuschlag.
Unlimitierte Aufträge werden nicht entgegengenommen, alle schriftlichen, fernmündlichen und alle Gebote aus dem Internet müssen eindeutig sein, Unklarheiten und Ungenauigkeiten
gehen zu Lasten des Bieters. Geboten wird immer der Zuschlagspreis ohne Aufgeld und Mehrwertsteuer. Eine Haftung für Schwierigkeiten, die sich auf Grund
technischer Probleme ergeben, ist auf jeden Fall ausgeschlossen.
Telefonische Gebote sind mindestens zwei Werktage vor der Auktion voranzumelden, für die Ausführung wird keine Gewährleistung übernommen.
Der Zutritt zur Versteigerung ist nur Interessenten gestattet, die einen Katalog besitzen. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet
zur Abnahme und zur Zahlung. Der Auktionator kann unter Vorlage besonderer Gründe den Zuschlag verweigern, einzelne Lose vorziehen und bei gleich hohen Geboten nach
seinem Ermessen einem Bieter den Zuschlag erteilen. Bei Meinungsverschiedenheiten kann die Losnummer noch einmal aufgerufen werden.
Wird die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe der Sache an den Ersteigerer nicht
statt. Wird die Abnahme ernsthaft verweigert, verliert der Ersteigerer seine Rechte aus dem Zuschlag. Die Sache kann auf seine Kosten erneut versteigert werden. In diesem Fall
haftet der Ersteigerer für den Ausfall, hat hingegen keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Der Bieter wird für zukünftige Auktionen nicht mehr zugelassen.
Die Steigerungsstufen für das Bietungsverfahren betragen in der Regel 5 % über dem letzten Gebot.
Der Versand geht zu Lasten und auf Risiko des Ersteigerers.
Die Beschreibung im Katalog ist gewissenhaft, begründet jedoch keine Haftung für Rechts- oder Sachmangel gemäß §5 434, 459 ff BGB. Die Angabe der Erhaltung erfolgt nach
den im deutschen Münzenhandel üblichen Erfahrungseinstufungen und ist eine persönliche Beurteilung. Bei Versteigerungen anwesende Käufer erwerben grundsätzlich ,’wie
besehen’. Eventuelle Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach der Auktion bzw. nach Erhalt der Ware anzumelden.
Da durch Vorbesichtigung die Gelegenheit gegeben ist, sich vom Erhaltungszustand des Versteigerungsgutes zu überzeugen, können nach erfolgtem Zuschlag Beanstandungen
nur bei irrtümlich übersehener Henkel- und Fassungsspur oder gestopftem Loch berücksichtigt werden. Die meisten der zu versteigernden Stücke sind abgebildet. Die
Bemängelung offensichtlicher Merkmale oder ‚Nichtgefallen’ sind daher auf keinen Fall ein Reklamationsgrund. Bei Losen mit mehreren Stücken sind die Stückzahlen nur
Circa-Angaben, irrtümliche Zuschreibungen sind im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Diese Lose sind nach erfolgtem Zuschlag von jeder Beanstandung ausgeschlossen. Bei
Abbildungsverwechslungen ist immer der Text maßgeblich.
Wenn Sie die von uns erworbene Ware einem Grading Service übergeben wollen, übernehmen wir keine Garantie, dass die Münzen dort angenommen oder entsprechend unserer
Bewertung eingestuft werden. Abweichende Bewertungen des Grading-Unternehmens berechtigen nicht zur Rückabwicklung, ebenso versteckte Mängel, die durch den
sogenannten "Slab" verdeckt werden.
Alle Katalogbesitzer, Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, dass sie den Katalog und die darin enthaltenen Gegenstände, besonders
die aus der Zeit von 1933–1945, nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der
Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre, Aufklärung oder Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Verwendungszwecken
benutzen werden (§ 86a, Abs. 3, STGB).
Der Versteigerer und die Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter den oben genannten Voraussetzungen an. Mit der Gebotsabgabe verpflichten sich die Bieter, alle Gegenstände
dieser Zeit, besonders die, welche entsprechende Embleme aus der Zeit des Nationalsozialismus zeigen, nur für oben genannte Verwendungszwecke zu erwerben und in
keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a STGB zu benutzen.
Die Echtheit des Versteigerungsgutes wird gewährleistet, sofern nichts Gegenteiliges klar aus dem Text hervorgeht. Bei begründeten Mängelrügen, die innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist vorgetragen werden, stellen wir den Käufer durch Rückabwicklung des Kaufvertrages schadlos. Die Gewährleistung ist auf die Höhe des Zuschlagpreises
plus Aufgeld beschränkt. Für Münzen in sogenannten "Slabs" (Münzen in Plastikholdern der Grading-Unternehmen) entfällt die oben genannte Gewährleistung, da
eine genaue Prüfung durch unser Unternehmen nicht möglich ist. Ansonsten übernehmen wir keine Rechts- und Sachmängel bezüglich der im Katalog aufgeführten Waren.
Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns sind ausgeschlossen.
Die beigedruckten Preise sind Schätzpreise, die unter- oder überschritten werden können. Aufträge, die 80% des Schätzpreises nicht erreichen, werden nicht bearbeitet.
Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Teilnahme an der Versteigerung auszuschließen oder den Zuschlag zu verweigern.Als
Versandpauschale einschließlich Versicherung wird inländischen Käufern je Lieferung EUR 7,–, ausländischen Käufern EUR 10,–. Übersteigt der Rechnungsbetrag EUR
1000,- wird der Versand in überseeische Länder per eingeschriebenem oder versichertem Paket abgewickelt, wobei eine Kostenpauschale von EUR 30,– pro Sendung in Rechnung
gestellt wird. Ausgenommen sind große und/oder schwere Lots, bei denen die tatsächlichen Versandkosten berechnet werden. Bei Sendungen über 5.000,- EUR werden
ebenfalls die tatsächlichen Versandkosten in Rechnung gestellt. Ausländische Kunden kaufen nach den Bestimmungen ihres Landes über Devisen, Zoll und Steuer. Die Versandformalitäten
werden vom Versteigerer erledigt, der sich dazu eines anerkannten Spediteurs bedienen kann. Die Kosten gehen zu Lasten des Ersteigerers.
Bei zu versendender Ware wird zusätzlich zu dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld und den Versandspesen ein Aufschlag von 0,5% für die Versicherung der Stücke erhoben.
Die persönlichen Daten werden für Buchhaltung und Rechnungsstellung gespeichert.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Die Gesellschafter der WAG oHG und ihre Einlieferer haften im Rahmen des Schadens- und Aufwendungsersatzes nur, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet sind oder soweit
Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden beschränkt. Der Versteigerer haftet in keinen Fall für die Folgen technischer Mängel, insbesondere für die Folgen von Verbindungsproblemen im Internet oder bei Telekommunikation
und die Auswirkungen auf die Auktion und mögliche daraus resultierende Schäden. Alle angebotenen Übersetzungen sind nach besten Wissen und Gewissen
erstellt worden, trotzdem ist allein die deutsche Fassung rechtsverbindlich. Mails und Briefe erbitten wir ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf CISG findet keine Anwendung. Soweit der Ersteigerer Vollkaufmann ist
oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt, wird mit Abgabe eines Gebotes für sich aus dem Vertragverhältnis ergebenen unmittelbaren und
mittelbaren Streitigkeiten ausschließlich Arnsberg als Gerichtsstand vereinbart.
Eine Ergebnisliste erscheint nach der Versteigerung und wird im Internet veröffentlicht. Sie kann gegen Kostenerstattung angefordert werden.
Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es ist immer die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen maßgebend.
Die Versteigerer
Udo Gans / Heinz-Günther Hild



Terms and conditions of auction:
The auction is held in our own name by order and on account of the seller according to the auction rules and terms in the current version of the
catalogue at any one time and according to the current German legal provisions for commission agents HGB (Commercial Code) and BGB
(German Civil Code).
The purchase price has to be paid in EUR currency. By submitting a written or verbal offer, the auction buyer accepts these auction rules and terms.
The hammer price is the base for the calculation of the buyer’s surcharge fee.
For buyers from EEC countries, the following applies: For customers, a standard surcharge of 23% (relevant VAT already included) applies. For merchants,
according to the Value Added Tax Act, the surcharge is 23 % (relevant VAT already included) for goods delivered with margin scheme. Export
deliveries to EEC countries shall be free of VAT on proof of fulfillment of the relevant legal requirements. For buyers from third party countries (non
EEC country), the following applies: there is a standard surcharge of 20%. If those buyers export the goods themselves or arrange for third parties to
do so, the relevant VAT will be charged, but will be refunded upon presentation of the legal export certificate sealed by customs. In those cases where
WAG online oHG exports these goods, the relevant VAT will not be charged. For books, the following applies: the surcharge is 20% (plus VAT of
7 %). If buyers export the books themselves to non EEC countries or arrange for third parties to do so, the relevant VAT will be charged but refunded
upon presentation of the legal export certificate sealed by customs. In those cases where WAG online oHG exports the books, the relevant VAT will not
be charged. For gold coins, which are not subject to the legal VAT, the surcharge is 15% of the hammer price. Foreign taxes and custom duties will be
imposed on the buyer.
Unless otherwise agreed, payment is due immediately from buyers present at the auction; otherwise, within 20 days after receipt of invoice. Until full
payment is made, the auctioned property and legal title remains with the seller. Payment is normally made by bank transfer. If other methods of payment
are chosen, the buyer must make sure the full invoice amount net of any charges or expenses, is received for the benefit of the seller. Personal cheques
from foreign customers are not accepted. In case of delayed payment, a 1.0 % interest rate is charged monthly. Ownership of the goods shall not pass
until full payment has been made.
Commission bids made by unknown customers will be executed only after verification of sufficient references. Written commissions should be sent at
your earliest convenience. In the event of several identical bids, the first one received will have precedence. Unlimited bids will not be executed. The
client always bids the net price without commission and VAT, which are later added to the final price if the bid is successful.
Phone bids will only be accepted at least two working days prior to the auction and they will be executed at the buyer’s risk. Liability is denied in case
of any technical problems.
Admission to the auction will be granted only to interested parties in possession of the catalogue. The item shall be sold after the highest bid has been
announced three times. The bidder is obliged to take and pay for the bought lots. In case of disagreement about the hammer price, the item in question
will be announced once more. The auctioneer is entitled to combine or to separate any auction lot. The delivery of the goods will be denied if a buyer
present at the auction refuses to pay for the goods no later than the end of the sale or who refuses acceptance of the bought auction goods. In this case,
the buyer shall lose all rights resulting from the award. The item in question can be offered again at his/her expense. In this case, he or she is liable for the
loss of receipts but has no right to claim additional receipts. By refusing awarded lots, the buyer forfeits his right on participating in future auctions.
The rates of increase for bids are normally 5% on top of the last bid. Shipment is effected at the expense and to the risk of the purchaser. Descriptions
of items in the catalogue are made conscientiously. However, they do not create liability for defects of title or for material defects, according to
§ 434, 459-ff. BGB. Details on the condition of the items are given according to the classification of the German coin commerce. Statements are
personal assessments. In principle, auction buyers present at the auction buy items “as inspected”. Complaints lodged by those not present at the
sale have to be filed within 8 days after the end of the auction or after receipt of the goods, respectively.
While objects can be inspected prior to the auction, any claims after the auction can be accepted only in case of erroneous unrecognized mounting
marks, traces of looping, filled holes, etc. The majority of items to be auctioned are illustrated. Complaints about obvious characteristics or general
disapproval are insufficient grounds for any claims. For lots consisting of more than one piece the number of pieces given is only approximate - wrong
descriptions in individual cases can occur. If an erroneous illustration is connected to any item, the only relevance shall be the description.
If goods purchased from us are handed over to a third party Grading Service, we cannot make any guarantee whether the coins would be accepted by
them or graded according to our own grading. Different ratings of so-called grading companies will not be qualified for a re-transaction of the business,
as well as hidden defects covered by this so-called "slabs". Buyers of coins, medals and decorations of the German Reich 1933–1945 assure that they
are not using items with Nazi symbols for any propaganda purposes.
Authenticity of items sold by the auction company is guaranteed unless stated otherwise in the description. Liability for breach of warranty is limited
to the hammer-price plus premium. We do not guarantee for coins or medals kept in so-called "slabs", plastic holders of grading companies, as a closer
examination by our company ist not possible.
The prices given in the catalogue are estimates which can be over-or under-bidden. Commission bids not reaching at least 80 % of the estimated price
will not be executed.
The auctioneer reserves his right to exclude persons from the auction for specific reasons.
Flat rate price for shipping costs including insurance amounts to EUR 7,-, for foreign addresses EUR 10,-. If the total invoice amount is more than EUR
1000, shipping to overseas countries will be done via registered or insured parcel and will be charged with a EUR 30,- flat rate. Excluded are large and/
or heavy lots, where actual postage will be charged for every delivery. For shipping value over 5.000,- EUR the actual postage will be charged as well.
Foreign customers have to buy according to legal provisions on foreign currency exchange, customs and tax regulations of their countries. Dispatching
formalities will be executed by the auctioneer who can choose any qualified forwarding agency. Expenses will be charged to the buyer.
If items need to be shipped, we will charge the hammer price, buyer's premium, shipping expenses plus an additional charge of 0.5 % for shipping
insurance.
All personal data will be used for bookkeeping and invoicing only. They will not be forwarded to third parties.
WAG Online OhG owners and its consignors are liable for damages only in case that a legal obligation applies or that wrongful intent or negligence
could be proven against them.
The liability for the breach of contract is limited to the actual and forseeable damage, not consequential or speculative losses. The auctioneer cannot be
held responsible in any way for consequences arising from technical difficulties, especially for such resulting from connection problems to the internet
and their impact on the auction or possible disadvantages resulting from these. Any translations have been done as precisely as possible, however, only
the German version is legally binding. Please send emails and letters in German or English only.
This agreement shall be governed by and construed in accordance with the laws of Germany. The UN Convention (CISG) on the International Sale of
Goods shall not apply. Against traders and purchasers from abroad, the exclusive jurisdiction shall be the Court of Arnsberg in relation to any dispute
or claim arising out of or in connection with the purchase or the auction process. The invalidity of any provision contained herein shall not affect the
validity of all other provisions. In lieu of any invalid provision, a reasonable provision of the intended effect of such provision shall apply.
After the end of the auction, a result list can be ordered for a nominal fee. It will be published as well online.
Only the German text is legally binding.
The Auctioneers - Udo Gans / Heinz-Günther Hild
Digitale Fotografie: Dirk Sonnenwald · 21217 Seevetal
Druck: Meister-Druck · 34123 Kassel
Kupferstiche: Antiquariat Harlinghausen · Osnabrück