Terms of Sale

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften gegen Barzahlung des
Kaufpreises in EUR. Diese Versteigerungsbedingungen werden durch die Abgabe eines Gebotes anerkannt.
Der Zuschlagspreis ist Nettopreis im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes und bildet die Rechnungsgrundlage für das vom Ersteigerer zu
zahlende Aufgeld von 15%. Auf den daraus entstehenden Gesamtpreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die z.Zt. gültige Mehrwertsteuer (s.u.)
erhoben. Ausländischen Käufern aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft wird die in Deutschland gültige Umsatzsteuer berechnet.
Anderen ausländischen Käufern (aus Drittländern) wird, sofern die Münzen durch uns exportiert werden, ein Aufgeld von 15% netto auf den
Zuschlagspreis berechnet; sie erhalten die Lieferung nur gegen Zahlung des Kaufpreises in EUR Währung, bankspesenfrei.
Ausländischen Münzhändlern aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft wird bei Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a
UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 14 Nr. 1b UStG in Verbindung mit Besitz § 6a UStG die Lieferung ohne Umsatzsteuer
berechnet.
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme. Bei Meinungsverschiedenheiten über einen
Zuschlag wird die Nummer noch einmal ausgerufen. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zu trennen oder zu vereinigen. Der Zutritt zur
Versteigerung wird nur solchen Interessenten gestattet, die im Besitz eines Kataloges sind. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen
ohne Nennung von Gründen von der Auktion auszuschließen.
Die Steigerungsstufen werden vom Auktionator festgsetzt und betragen in der Regel
5-10% über dem vorangegangenen Angebot.
Für schriftliche Bieter gelten folgende Mindeststeigerungsstufen:
bis zu EUR 50.- EUR 2,-
bis zu EUR 100.- EUR 5.-
bis zu EUR 250.- EUR 10,-
bis zu EUR 500.- EUR 25.-
bis zu EUR 1000.- EUR 50,-
bis zu EUR 5000.- EUR 100,-
bis zu EUR 10000.- EUR 250.-
über EUR 10000.- EUR 500.-
Nach der Versteigerung erfolgt die Übergabe der ersteigerten Gegenstände gegen Barzahlung. Wird die Zahlung oder die Abnahme verweigert,
so verliert der Ersteigerer seine Rechte daran; die Stücke können neu versteigert werden, wobei der Ersteigerer für einen eventuellen
Mindererlös haftet, auf einen höheren Erlös aber keinen Anspruch hat. Für verspätete Zahlungseingänge berechnen wir Verzugszinsen von
1,5% pro Monat und Bearbeitungsgebühren.
Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft bearbeitet, ohne daß zusätzliche Kosten berechnet werden. Irrtümer bei der Auftragserteilung gehen
zu Lasten des Bieters. Wir weisen darauf hin, dass schriftliche Aufträge spätestens 3 Werktage vor Auktionsbeginn bei uns eingegangen sein
müssen, um eine sorgfältige Ausführung zu gewährleisten. Aufträge die danach eingehen, haben keinen Anspruch auf Ausführung. Aufträge von
uns unbekannten Kunden können nur berücksichtigt werden, wenn vor der Versteigerung ein Depot hinterlegt wird oder nachprüfbare
Bankreferenzen angegeben werden. Die Lieferung erfolgt gegen Vorauskasse. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Ersteigerers.
Ansichtssendungen sind nicht möglich. Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung und werden bis höchstens
zum Zehnfachen des Schätzpreises berücksichtigt. Das telefonische Bieten ist ab einem Schätzpreis von EUR 500,- möglich, muss aber bis
spätestens 3 Werktage vor Auktionsbeginn angemeldet werden.
Bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet das Datum des Auftragseingangs. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bleibt das Auktions-
gut gemäß § 455 BGB Eigentum des Einlieferers. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Wiederverkäufer ist Stuttgart.
Die Angaben im Katalog über Bestimmungen und Erhaltungsgrade sind nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Genauigkeit nach den
handelsüblichen Kriterien gemacht. Sie gelten jedoch als persönliche Beurteilung und nicht als Zusicherung einer Eigenschaft. Eine Rechts- und
Sachmängelhaftung gemäß §434, 459 ff. BGB wird somit nicht begründet. Anwesende Bieter kaufen „wie besehen„.
Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese
Dinge nur für historisch-wisenschaftliche Zwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des §86a StGb zu
benutzen.
Der Versteigerer gewährleistet die Echtheit des Versteigerungsgutes, soweit sich aus dem Katalog nichts anderes ergibt.
Die Gewährleistung ist auf die Höhe des Zuschlagspreises zuzüglich Aufgeld beschränkt. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern die
Ware nach der Versteigerung verändert wurde.
Begründete Reklamationen können nur innerhalb einer Woche nach Empfang der ersteigerten Stücke berücksichtigt werden. Im Saal
anwesende Bieter kaufen wie besehen und können nur versteckte Fehler nach dem Zuschlag beanstanden. Reklamationen sind nicht möglich
bei Lots, Erhaltungsangaben geringer als sehr schön, Stücken mit minimalen Randunebenheiten und dergleichen sowie bei nachträglich vom
Ersteigerer oder seinem Erfüllungsgehilfen vorgenommenen Veränderungen der ersteigerten Stücke (Beschädigung, Reinigung etc.)
Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen- Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes. Es gilt deutsches Recht.
Für die angebotenen Münzen und Medaillen gilt grundsätzlich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von z.Zt. 7%. Bei Gold- oder Silbermünzen
beträgt die Mwst. jedoch 19%, wenn der Zuschlagspreis zuzgl. des Aufgeldes weniger als das 2,5 fache des Edelmetallwertes beträgt. Beim
Goldpreis ist der Durchschnittswert zugrunde zu legen, der sich im Monat vor der Versteigerung aus den an der Frankfurter Börse festgestellten
Fixing- Preisen für den Kilo- Feingold- Barren ergeben hat. Goldmünzen, die die Kriterien des Art. 244 Abs. 1 Zif. 2 der Richtlinien 2006/112/EG
des Rates erfüllen, sind mehrwertsteuerfrei (Sonderregelung für Anlagegold).
Bitte beachten Sie: Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise, der Ausruf erfolgt bei 90 %. Gebote unter diesem
Ausrufpreis werden nicht berücksichtigt.
Die Ergebnisliste erscheint sofort nach der Auktion.



TERMS AND CONDITIONS OF AUCTION

The auction is conducted on behalf and for the account of the appropriate proprietor according to german auction regulations by cash payment
of the hammerprice in EUR. These terms and conditions of auction will be accepted by making any offer, verbal or written.
The hammerprice is exclusive of applicable German VAT (Mehrwertsteuer) according to the prevailing german VAT- legislation and represents
the basis for calculating the surcharge of 15%. The total price (hammerprice plus surcharge) is subject to the VAT as presently applicable.
Buyers from the European Union (EU) countries will be charged VAT at the rate prevailing in Germany. Buyers from countries outside EU will be
charged a surcharge of 15 % net on the hammerprice, if the auction items are exported by the auctioneer. Delivery will be made only against
payment in EUR without bankcharges to the auctioneer.
Coin dealers from EU countries other than Germany will be exempted from VAT provided that they furnish proof of their VAT- identification
number (§ 27a UstG) and of further requirements pursuant to § 4 Nr.1b and § 6a, UstG.
The adjudication is made to the highest offer called three times and is a binding commitment and liability. In case of differences about an
adjudication the item concerned will be called out once again. The auctioneer is entitled to join or separate numbers. Access to the auction is
restricted to interested persons, who are in possession of a auction catalogue. The auctioneer is entitled to exclude persons from the auction if
there are particular reasons.
Minimum rates of increase for absent bidders:
Offer Increase rate
Up to EUR 50.- EUR 2.-
Up to EUR 100.- EUR 5.-
Up to EUR 250.- EUR 10.-
Up to EUR 500.- EUR 25.-
Up to EUR 1.000.- EUR 50.-
Up to EUR 5.000.- EUR 100.-
Up to EUR 10.000.- EUR 250.-
Above EUR 10.000.- EUR 500.-
After sucessful bidding, delivery of auction items will be made againt cash payment. Should payment not be made to the auctioneer forewith or
should the adjucated property be refused, the buyer loses the rights resulting from the bid and the property can be put up for auction again. In
such a case the buyer shall be liable for any shortfall while he shall have no right towards any excess proceeds.
We willl add 1.5% each month, if your payment doesn't arrive in time.
Orders submitted in writing will be carried out diligently and without any charge of extra commission. They have been arrived
at least 3 working-days prior to the beginning of the sale. Telephone bidding is possible on lots with a minimum estimation of EUR 500.-. An
arrangemend has to be made at least 3 working-days before the sale. Orders from customers unknown to the auctioneer can only carried out
upon payment of a deposit or giving satisfactorly and verificated references. In this case the auctioneer reserves the right to send a bill of
payment prior to delivery. Shipment is at the expence of the buyer. Deliveries of consignements on approval can not be made. Unlimited
bids shall not oblige auctioneer to consider, accept or carry out such order. Maximum is 10 times the estimation.
Telephone bidding is possible on lots with a minimum estimation of EUR 500. Please make an arrangement with the auctioneers at least 3
working-days before the sale.
Should several bids be obtained in writing bidding the same price for a given lot, the first bid received shall be given the award. According to §
455 BGB all items of the auction are property of the consigner until complete payment.
The specifications and desriptions in the catalogue have been performed diligently and in good faith do. They do, however, not constitute the
acceptance by the auctioneer of any warranty or liability in respect of defect in material or title according to §§ 434, 459 ff.BGB. The authenticity
of all auction items is warranted up to full purchase price unless it is stated otherwise in the auction catalogue. In case of defect in
material or title all claims for damage are excluded.
Complaints and objections, if justfied, will only be considered if made and received by the auctioneer within eight days after receipt of the
purchased items. In view of the opportunity of prior inspection to as certain the state and condition of the auction items, complaints and
objections made after the sale will only be considered, if grave mistakes in condition or description have been remained unnoticed. Complaints
can not be made by convolutes, state of condition minor than very fine (sehr schön), items with traces of trimmings etc., as well as manipulations
(damage or cleaning) the buyer made after the purchase.
Customers from abroad will have to observe all applicable laws and regulations with respect to foreign exchange, custom duties and taxation of
their countries.
Unless stipulated otherwise herein, the general rules and regulations applicable in Germany shall given any transaction in respect of the auction.
German law shall also be applicable in relation to buyers abroad. Only the german text is legal force.
The court of competency for any legal proceedings is Stuttgart.
Please notice: The prices set out in this catalogue are estimations. We will start at 90 %. Offers under this level will not be considered.
The prices realized will be published in the form of a list immeadiately after the auction. We kindly please you to request this list at
time of your commission.