Terms of Sale

§1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der WAG Online oHG und den Kunden im Rahmen der Internet-Aktionen der WAG Online oHG. Allen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen, ist ein Widerspruch ausgeschlossen, so treten anstelle dieser die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Abweichende Einkaufsbedingungen finden nur Anerkennung, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

§2 Vertragsschluss
Bei den Versteigerungen handelt es sich um öffentliche Auktionen der WAG Online oHG. Versteigerer ist Udo Gans. Die Versteigerung erfolgt im eigenen Namen im Auftrag und für Rechnung der Einlieferer auf der Grundlage der Versteigerungsordnung (BGB 1/1976 1346) sowie der für Kommissionäre geltenden Bestimmungen des BGB und des HGB gegen Zahlung des Kaufpreises in Euro-Währung. Die Teilnahme an der Auktion ist nur denjenigen Käufern gestattet, die sich im Vorfeld bei WAG Online oHG registriert haben. Durch Abgabe eines Gebotes erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen an.

Jedes Gebot des Kunden bei den Internet Auktionen der WAG Online oHG stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Dieses ist für den Kunden solange verpflichtend, bis es von einem anderen Kunden überboten wurde oder die Versteigerung des Stückes ohne Erteilung eines Zuschlags beendet wurde. Ein Vertrag kommt erst durch den Zuschlag des Auktionators zustande.

Der Zuschlag erfolgt nach dreimaliger Benennung des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung des kompletten Rechnungsbetrags. Sowohl mit der Registrierung als auch mit der Abgabe eines Gebotes werden die allgemeinen Versteigerungsbedingungen akzeptiert.

Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Teilnahme an der Versteigerung auszuschließen.

§3 Katalog und Besichtigung
Der Auktionskatalog wird den Kaufinteressenten als PDF-Datei und auf Wunsch gegen Kostenübernahme von 10 Euro auch in gedruckter Form überlassen. Die Beschreibung im Katalog ist gewissenhaft, begründet jedoch keine Haftung für Rechts- oder Sachmangel gemäß §5 434, 459 ff BGB. Die Angabe der Erhaltung erfolgt nach den im deutschen Münzenhandel üblichen Erfahrungseinstufungen und ist eine persönliche Beurteilung. Am Auktionstag ist keine Besichtigung des Versteigerungsguts möglich. Die Ergebnisse können nach Schluss der Versteigerung im Internet eingesehen werden. Alle Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, dass sie den Katalog und die darin enthaltenen Gegenstände, besonders die aus der Zeit von 1933–1945, nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre, Aufklärung oder Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Verwendungszwecken benutzen werden (§ 86 a, Abs. 3, STGB). Der Versteigerer und die Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter den oben genannten Voraussetzungen an. Mit der Gebotsabgabe verpflichten sich die Bieter, alle Gegenstände dieser Zeit, besonders die, welche entsprechende Embleme aus der Zeit des Nationalsozialismus zeigen, nur für oben genannte Verwendungszwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86 a STGB zu benutzen.

§4 Steigerungsstufen
Die Mindeststeigerungsstufen für das Bietungsverfahren betragen:
Bis Euro Mindeststeigerungsstufe Euro
30 1
70 2
200 5
500 10
1000 25
2000 50
5000 100
über 5000 250
Bei gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Zuschlag. Die beigedruckten Preise sind Startpreise. Aufträge, welche die Startpreise unterschreiten, werden nicht bearbeitet.

§5 Versandkosten
Als Versandpauschale einschließlich Versicherung wird inländischen Käufern je Lieferung EUR 7,-, ausländischen Käufern EUR 15,- jedoch bei Büchersendungen sowie großen und/oder schweren Lots die tatsächlichen Versandkosten in Rechnung gestellt. Bei Sendungen über 5.000,- EUR werden ebenfalls die tatsächlichen Versandkosten in Rechnung gestellt. Wenn der Rechnungsendbetrag höher als EUR 1000,- ist, wird der Versand in überseeische Länder per eingeschriebenem und versichertem Paket abgewickelt, wobei eine Kostenpauschale von EUR 30,- pro Sendung in Rechnung gestellt wird. Ausländische Kunden kaufen nach den Bestimmungen ihres Landes über Devisen, Zoll und Steuer. Die Versandformalitäten werden vom Versteigerer erledigt, der sich dazu eines anerkannten Spediteurs bedienen kann. Die Kosten gehen zu Lasten des Ersteigerers

§6 Rechnungsbetrag und Zahlung
Der Zuschlagspreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld. Für Bücher wird ein Aufgeld von 20 % sowie eine Losgebühr von 2 € pro Los berechnet. Auf den Gesamtpreis von Zuschlagspreis, Aufgeld, Losgebühr und Versandkosten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7 % aufgeschlagen. Käufern mit Wohnsitz außerhalb der EU wird einheitlich ein Aufgeld von 20 % sowie eine Losgebühr von 2 € pro Los berechnet.

Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte ausgeführt, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet. Diese wird bei Vorlage der gesetzlich erforderlichen Ausfuhrnachweise erstattet. Wird die Ware von uns in Drittländer verbracht, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht berechnet. Alle im Ausland anfallenden Kosten, insbesondere Einfuhr-Umsatzsteuer und Zölle sind in jedem Fall vom Käufer zu tragen. Nach Erhalt des Zuschlags und Erhalt der Rechnung ist der volle Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen auf eines unserer Konten zu zahlen. Das Auktionsgut bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus Anlass der Versteigerung Eigentum des Verkäufers. Die Bezahlung sollte per Banküberweisung erfolgen. Wählt der Käufer einen anderen Weg der Bezahlung, hat er in jedem Fall sicherzustellen, dass dem Versteigerer der komplette Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird. Persönliche Schecks werden von ausländischen Käufern nicht akzeptiert Bei Zahlungsverzug werden 1,5% Zinsen pro Monat berechnet. Die Ware kann frühestens einen Tag nach der Auktion in Empfang genommen werden. Wird bei anwesenden Käufern die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe der Sache an den Ersteigerer nicht statt. Der Ersteigerer verliert seine Rechte aus dem Zuschlag. Die Sache kann auf seine Kosten erneut versteigert werden. In diesem Fall haftet der Ersteigerer für den Ausfall, hat hingegen keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Bei Nichtabnahme von zugeschlagenen Münzen verwirkt der Ersteigerer das Recht auf Teilnahme an zukünftigen Auktionen.

§7 Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt gegen Vorauskasse. Die Ihnen übersandte Rechnung ist spätestens nach 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Zahlungseingang wird die Ware innerhalb von 10 Tagen verschickt, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Das Versandrisiko ist von Seiten des Versteigerers durch entsprechende Versicherungen abgedeckt, es sei denn, es ist ausdrücklich anders vereinbart.

§8 Mängelhaftung
Da durch Vorbesichtigung die Gelegenheit gegeben ist, sich vom Erhaltungszustand des Versteigerungsgutes zu überzeugen, können nach erfolgtem Zuschlag Beanstandungen nur bei irrtümlich übersehener Henkel- und Fassungsspur oder gestopftem Loch berück-sichtigt werden. Bei Losen mit mehreren Stücken sind die Stückzahlen nur Circa-Angaben, irrtümliche Zuschreibungen sind im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Diese Lose sind nach erfolgtem Zuschlag von jeder Beanstandung ausgeschlossen. Bei Abbildungsverwechslungen ist immer der Text maßgeblich. Insbesondere die Beurteilungen ausländischer Gradinginstitute sind in jedem Fall unerheblich und sind kein Reklamationsgrund. Eventuelle Beanstandungen müssen in jedem Fall spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware angemeldet werden, das gleiche gilt auch für Transportschäden. Die Echtheit des Versteigerungsgutes wird garantiert, sofern nichts Gegenteiliges klar aus dem Text hervorgeht. Sollte sich wider Erwarten ein Stück als falsch herausstellen, ist die Gewährleistung auf die Höhe des Zuschlagpreises plus Aufgeld beschränkt. Bei nicht zu lösenden Meinungsverschiedenheiten kann der Versteigerer einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen, wobei die Kosten der unterlegenden Partei in Rechnung gestellt werden.

Die Echtheit des Versteigerungsgutes wird gewährleistet, sofern nichts Gegenteiliges klar aus dem Text hervorgeht. Bei begründeten Mängelrügen, die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist vorgetragen werden, stellen wir den Käufer durch Rückabwicklung des Kaufvertrages schadlos. Die Gewährleistung ist auf die Höhe des Zuschlagpreises plus Aufgeld beschränkt. Für Münzen in sogenannten "Slabs" (Münzen in Plastikholdern der Grading-Unternehmen) entfällt die oben genannte Gewährleistung, da eine genaue Prüfung durch unser Unternehmen nicht möglich ist. Ansonsten übernehmen wir keine Rechts- und Sachmängel bezüglich der im Katalog aufgeführten Waren. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns sind ausgeschlossen.

Wenn Sie die von uns erworbene Ware einem Grading Service übergeben wollen, übernehmen wir keine Garantie, dass die Münzen dort angenommen oder entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Abweichende Bewertungen des Grading-Unternehmens berechtigen nicht zur Rückabwicklung, ebenso versteckte Mängel, die durch den sogenannten "Slab" verdeckt werden.

§9 Datenschutz
Die persönlichen Daten werden für Buchhaltung und Rechnungsstellung gespeichert. Die Versteigerung erfolgt im Auftrag der Münzgalerie München MGM Handels GmbH. Die für den Versand benötigten Daten werden an die Münzgalerie München MGM Handels GmbH weitergegeben. Die vollständige Datenschutzerklärung können Sie unter folgendem Link einsehen: Datenschutzerklärung

§10 Haftungsbeschränkung
Die Gesellschafter der oHG und ihre Einlieferer haften im Rahmen des Schadens- und Aufwendungsersatzes nur, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet sind oder soweit Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Der Versteigerer haftet in keinen Fall für die Folgen technischer Mängel, insbesondere für die Folgen von Verbindungsproblemen im Internet und die Auswirkungen auf die Auktion und mögliche daraus resultierende Schäden. Alle angebotenen Übersetzungen sind nach besten Wissen und Gewissen erstellt worden, trotzdem ist allein die deutsche Fassung rechtsverbindlich. Mails und Briefe erbitten wir ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache.

§11 Gültiges Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf CISG findet keine Anwendung. Soweit der Ersteigerer Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt, wird mit Abgabe eines Gebotes für sich aus dem Vertragverhältnis ergebenen unmittelbaren und mittelbaren Streitigkeiten ausschließlich Arnsberg als Gerichtsstand vereinbart.

Sollte eine der Bestimmungen teilweise und ganz unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommen.