Terms of Sale

An auction is conducted by an auctioneer appointed by Gerhard Hirsch Nachfolger (commission agent) for a consignor. The auction is of voluntary nature. There is no claim for naming the consignor.
All bids are subject to a buyer’s premium and other fees which are in addition to the hammer price:
23% for buyers from EEC countries (relevant VAT already included).
20% for buyers from abroad or no EEC countries.
an additional 2,5% for online bidders (relevant VAT already included).
a minimum charge of
EUR 15,00 for domestic deliveries (up to EUR 5,000), EUR 20.00 for domestic deliveries (up to EUR 12,500.00), EUR 45.00 for domestic deliveries of higher value;
EUR 25.00 for deliveries within Europe and airmail overseas;
for deliveries requiring an export warrant, all fees are to be covered by the buyer. The buyer herewith authorizes Gerhard Hirsch Nachfolger to order all necessary documents.
EUR 75.00 for deliveries of objects/coins via FedEX;
as well as EUR 10.00 for bank fees incurred by foreign payments. All fees charged in foreign countries are to be covered by the buyer.

If the actual costs (postage, insurance and packaging) exceed the minimum charge the buyer is requested to refund any additional costs.
All payments have to be made in Euro.
The sum of all items mentioned under point 2 is the basis for calculating the applicable sales tax.
If not otherwise stipulated before an auction, payment including all additional fees and charges is cash only. Delay of payment is not possible.
Gerhard Hirsch Nachfolger reserves the right to send a prepayment invoice to customers that have not deposited sufficient funds. In this case auctioned goods will be delivered once payment in full is received.
Any invoice not paid when due will bear an annual twelve percent (12%) interest rate on the invoice amount.
Until payment has been made in full all auctioned items remain property of the seller. The buyer is not authorised to resell auctioned items until complete payment.
If any invoice submitted by auctioneer is not paid in full when due, Gerhard Hirsch Nachfolger will set an appropriate term for pament. After the end of this term Gerhard Hirsch Nachfolger is authorised but not obligated to re-auction or sell any unpaid items at the expense of the seller who at the same time will lose the right to acceptance of a bid. The seller is obligated to make up for any loss caused by re-auctioning or selling by Gerhard Hirsch Nachfolger (interest in the performance of the contract). Until items are auctioned again or sold, the buyer remains responsible for paying the purchase price.
Only interested persons with an auction catalogue are allowed to participate in an auction.
Estimated prices in the catalogue are not binding; they are only used as a guideline.
Bidding steps:
Up to 100.00 € in steps of 5.00 €
Up to 200.00 € in steps of 10.00 €
Up to 500.00 € in steps of 20.00 €
Up to 750.00 € in steps of 25.00 €
Up to 1,500.00 € in steps of 50.00 €
Up to 2,000.00 € in steps of 100.00 €
Up to 4,000.00 € in steps of 200.00 €
Up to 7,500.00 € in steps of 250.00 €
Up to 10,000.00 € in steps of 500.00 €
Up to 20,000.00 € in steps of 1,000.00 €
Up to 40,000.00 € in steps of 2,000.00 €
Up to 100,000.00 € in steps of 5,000.00 €
Up to 160,000.00 € in steps of 20,000.00 €
Up to 300,000.00 € in steps of 20,000.00 €
ca. 5% from 300,000.00 € on.
If the same amount is offered by two or more parties, the first offer to have been submitted shall be honored.

Gerhard Hirsch Nachfolger is authorised to combine and separate numbers. If (non-binding) estimated prices next to numbers have the addition "zs.", the numbers are generally called as a whole.
Acceptance of a bid takes place after the highest bid was called three times. The highest bidder is then obligated to purchase the item. Gerhard Hirsch Nachfolger reserves the right to decline a bid. If this is the case the previous bid will be effective and binding. In case of disagreement about the acceptance of a bid the number in question can be called again. In case of an acceptance of a bid with reservations the bidder stays bound to the bid for a period of three weeks. If the bidder does not receive implicit acceptance of the bid within this period the bid will become invalid.
Regarding the bidding via the internet, it is explicitly pointed out that the usage of this medium for submitting a bid is undertaken at the customers own risk. The auctioneer aims to guarantee a high standard of reliability for the web server which handles these internet offers. However, failure of this system in the way of connectivity problems, network interruptions, maintenance, and hardware failure can not be precluded. Therefore, the auctioneer does not assume liability for the malfunction of these systems necessary for the bid via the internet and the consequent resulting damages, with the exception of willful intent and gross negligence
Catalogue descriptions are to the best of our knowledge. Most relevant is the information about the nominal number and year, listed quotations are secondary. Any product information is for descriptive purposes only and not legally binding.
If not otherwise described all items are made of silver. We accept liability for authenticity of all items up to their purchase price, if not otherwise stated in the catalogue.
Floor bidders and representatives buy as is. Later claims will be rejected.
Claims concerning the condition of auctioned items made by non-floor bidders will only be taken into consideration by Gerhard Hirsch Nachfolger if made no later than 14 days after mailing (postmark). No claims based on defects shall apply to lots and series, items marked as of lower quality, items with slight traces of wear, items that have been treated by the buyer (cleaning etc.).
Coins and medals, with the exception of realm coins ("Reichsmünzen") and lots, are available for viewing until 17 days before the first auction day, if possible.
We do not accept any responsibility for acceptance by the so-called Grading-Companies nor for a similar assessment of the condition of goods. Complaints based on a different quality assessment by a Grading-Company do not entitle the buyer to rescind from the purchase transaction. For pieces consigned to us in so-called “slabs” (plastic holders from grading companies) the under no. 12 stated warranty of authenticity is not applicable. Also we are not liable for defects such as rim damages, traces of mounting or filing etc. that are covered by the plastic holder.
Buyer is liable for shipping and handling. Shipments are insured and terms and conditions of the postal service apply. Delivery of auctioned items takes place in chronological order. If client wishes early delivery reasons have to be stated in the contract. However, it is not binding for the auctioneer.
Objets d'art and books have to be picked up within four weeks after an auction. Otherwise a monthly storage fee of EUR 30.00 per lot applies.
Gerhard Hirsch Nachfolger assumes no liability for careful processing of written orders placed only during an auction - with the exception of willful intent and gross negligence. No responsibility is taken for the correctness of information provided by phone during an auction.
Place of performance shall be Munich, Germany. Place of jurisdiction shall be Munich, Germany.
All provisions and regulations affecting auctioning business apply. Auction participants have to comply with those as well as the auction terms and conditions stated above. The above conditions apply analogously to the subsequent sale or sale by private contract of auction goods.
Buyers are personally responsible for their own purchases and cannot claim to act on the account or instructions of a third party. Adjudication occurs on the fall of the hammer and commits the bidder to acceptance of the lot.
Please Note:
Enquiries for price information on items a bidder did not win can only be replied to by special request due to the extent of the catalogue. Please state that special request for price information on items not won in your contract. Requests of this nature will be processed at the end of shipping.

Note for telephone bidding:
If you wish to bid via the telephone, we ask you to submit your wish in writing no later than 24 hours before the auction. Prerequisite for the bidding via telephone is the bidding of the valuation price. Telephone bids are only possible for items starting with a valuation starting at €1,000.- per lot. The auction house does not assume liability if we are unable to reach the bidder via the telephone with the exception of willful intent and gross negligence.




Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger (Kommissionär) versteigert durch einen von ihr bestimmten Auktionator im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers (Kommittent). Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Ein Anspruch auf Benennung des Kommittenten besteht nicht.
Neben den Zuschlagspreisen sind zu bezahlen:
für Lieferungen innerhalb der EU: ein Aufgeld von 23%. In diesem Betrag ist die Differenzbesteuerung enthalten. Gegenstände der im Katalog abgedruckten Liste unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer.
für Lieferungen außerhalb der EU: ein Aufgeld von 20%.
ein zusätzliches Aufgeld von 2,5% für Internetbieter. In diesem Betrag ist die Differenzbesteuerung, falls erforderlich, enthalten.
eine Mindest-Versandpauschale für Porto, Versicherung und Verpackung
für Inlandssendungen via DHL von € 15,– bis zu einem Zuschlagspreis von € 5.000,–, von € 20,– bis zu einem Zuschlagspreis in Höhe von € 12.500,– und von € 45,– ab einem Zuschlagspreis von € 12.500,–
für Sendungen ins europäische Ausland und für Luftpostsendungen nach Übersee von € 25, –,
für Sendungen, die eine Exportbescheinigung benötigen, sind die entsprechenden Gebühren zu entrichten. Der Käufer bevollmächtigt bereits hiermit die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger, die erfolderlichen Anträge zu stellen.
für Sendungen von Objekten/Münzen via FedEX von € 75, –,
sowie eine Pauschale in Höhe von € 10, – für Bank- und Postbankspesen bei Zahlungen aus dem Ausland. Gebühren jeder Art, die im Ausland erhoben werden, sind vom Käufer zu bezahlen.
Überschreiten die tatsächlichen Kosten (Porto, Versicherung und Verpackung) die Mindestpauschale sind sie auf Anforderung und gegen Nachweis zu erstatten.
Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro zu erfüllen.
Die Summe der Nebenkosten lt. Punkt 2 d unterliegt der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern vor der Auktion nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Zahlung des Kaufpreises samt Aufgeld und Spesen mit dem Zuschlag in bar fällig; eine Stundung des Rechnungsbetrages ist ausgeschlossen.
Aufträge von der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger unbekannten Käufern können nur ausgeführt werden, wenn der Käufer ein ausreichendes Depot hinterlegt und nach Aufforderung durch die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger ausreichende Referenzen (z.B. Kreditkartenangaben etc.) beigebracht hat.
Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger behält sich vor, Käufern die kein ausreichendes Depot hinterlegt haben, eine Vorauskasse-Rechnung zuzusenden. In diesem Fall wird die ersteigerte Ware unverzüglich nach Zahlungseingang an den Käufer versandt.
Bei Zahlungsverzug ist die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger berechtigt, aus der Rechnungssumme Zinsen in Höhe von jährlich 12 % zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass dem Versteigerer ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
Die versteigerten Stücke bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller sich ergebenden Forderungen Eigentum des Einlieferers. Der Käufer ist nicht berechtigt, die ersteigerten Stücke vor vollständiger Zahlung weiterzuveräußern.
Zahlt der Käufer bei Fälligkeit der Forderung nicht, wird ihm die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger eine angemessene Frist zur Zahlung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist, ist die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die unbezahlte Ware auf Kosten des Käufers bei gleichzeitigem Verlust seiner Rechte aus dem Zuschlag erneut zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der Käufer ist verpflichtet, der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger den Schaden zu ersetzen, der dieser infolge der nochmaligen Versteigerung oder des Verkaufs entsteht (Erfüllungsinteresse). So lange die Ware nicht erneut versteigert oder verkauft worden ist, bleibt der Käufer der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger gegenüber zur Zahlung des Kauf preises verpflichtet.
Die Beteiligung an der Auktion ist nur von der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger zugelassenen solchen Interessenten gestattet.
Die im Katalog abgedruckten Schätzpreise binden die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger nicht; sie dienen lediglich der Orientierung. Gebote, die unter 80 % des Schätzpreises liegen, werden nicht berücksichtigt.
Bieterschritte:
bis € 100,- € 5,-
bis € 200,- € 10,-
bis € 500,- € 20,-
bis € 750,- € 25,-
bis € 1.500,- € 50,-
bis € 2.000,- € 100,-
bis € 4.000,- € 200,-
bis € 7.500,- € 250,-
bis € 10.000,- € 500,-
bis € 20.000,- € 1.000,-
bis € 40.000,- € 2.000,-
bis € 100.000,- € 5.000,-
bis € 160.000,- € 10.000,-
bis € 300.000,- € 20.000,-
ca. 5% ab € 300.000,-
Von mehreren schriftlichen, gleich hohen Geboten erhält das zuerst ein gegangene den Vorzug.

Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger ist berechtigt, Nummern zu vereinigen oder zu trennen. Soweit die einzelnen Nummern beigedruckten (unverbindlichen) Schätzpreise den Zusatz ›zs.‹ tragen, wird die Nummer in der Regel als Ganzes aufgerufen.
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet den Höchstbietenden zur Abnahme und Bezahlung. Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger kann ein Gebot ablehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorhergehende Gebot gültig und verbindlich. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag kann die Nummer nochmals ausgerufen werden. Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger ist berechtigt, einen Zuschlag nur unter Vorbehalt zu erteilen. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb diese Zeit den vorbehaltslosen Zuschlag, so ist der Bietende nicht mehr an sein Gebot gebunden.
Sollte für ein Stück der Zuschlag nur unter Vorbehalt erfolgen, weil dieses beschlagnahmt oder i.S.d. Kulturgüterrückgabegesetzes von den zuständigen Behörden angehalten wurde, so bleibt der Bieter auf die Dauer von drei Monaten an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so ist der Bietende nicht mehr an sein Gebot gebunden.
Hinsichtlich der Gebotsabgabe über das Internet wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieses Angebots auf eigenes Risiko des Interessenten erfolgt. Der Versteigerer ist bemüht, eine sehr hohe Zuverlässigkeit des Web-Servers, über welchen die Angebotsabgabe über das Internet erfolgt, zu erreichen. Dennoch sind Ausfälle des Systems aufgrund von z.B. Netzstörungen, Wartungen, Hardwareausfällen nicht ausgeschlossen. Daher haftet der Versteigerer in keinem Fall für die Folgen technischer Mängel im Rahmen von Geboten über das Internet, insbesondere für die Folgen von Verbindungsproblemem im Internet und die Auswirkungen auf die Auktion und mögliche daraus resultierende Schäden, es sei denn, es liegt Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vor oder es handelt sich um eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Maßgebend für die Beschreibung der Stücke sind ausschließlich die Textangaben (nicht Photo etc.) und zwar in erster Linie die Katalogangaben über Nominal- und Jahreszahl, und erst in zweiter Linie die angegebenen Zitate. Die Katalogangaben sind keine Beschaffenheitsgarantien.
Soweit aus der Katalogbeschreibung nichts anderes hervorgeht, ist das Metall der Stücke Silber. Für die Echtheit der Stücke wird gehaftet bis zur Höhe des Kaufpreises, soweit nichts Gegenteiliges aus dem Katalogtext hervorgeht.
Für die Angaben des Einlieferers bezüglich der Herkunft der Stücke wird keine Haftung übernommen.
Bei der Auktion anwesende oder vertretene Käufer kaufen „wie besehen“. Beanstandungen nach Zuschlag werden nicht anerkannt.
Beanstandungen des Erhaltungszustandes durch bei der Auktion nicht anwesende oder vertretene Käufer werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens am 14. Tag nach Absendung der Ware (Aufgabe zur Post) durch die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger bei dieser eingegangen sind. Keine Mängel ansprüche bestehen bei Lots und Serien sowie Erhaltungsangaben geringer als „sehr schön“ und Stücken mit minimalen Randunebenheiten und der gleichen sowie bei Veränderungen die der Käufer vorgenommen hat bzw. vornehmen hat lassen (Reinigung etc.).
Münzen und Medaillen, mit Ausnahme von Reichsmünzen und Lots, stehen nach Möglichkeit bis 17 Tage vor dem ersten Versteigerungstag als Ansichtssendungen zur Verfügung.
Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, dass die durch uns versteigerte Ware von den sogenannten Grading­Unternehmen/Services angenommen oder die Erhaltungsqualität in einer ähnlichen Form eingeschätzt wird, wie durch uns. Reklamationen, die daraus resultieren, dass ein privates Grading­Unternehmen/-Institut zu einer abweichenden Qualitätsbewertung gekom­ men ist, berechtigen nicht zu einer Rückabwicklung des Kaufes. Bei Stücken, die uns in den sogenannten „Slabs“, (Münzen sind eingeschweißt in Plastikholder, ausgegeben von den Grading­Unternehmen) eingeliefert werden, entfällt die unter Nummer 12 gegebene Echtheitsgarantie. Für die als solche gekennzeichneten Angaben eines Grading­Unternehmens, die im Katalog zitiert werden, wird keine Haftung übernommen. Auch für versteckte Mängel, z. B. Randfehler, Henkelspuren, Schleifspuren, etc., die durch den Plastikholder verdeckt werden, übernehmen wir keine Mängelhaftung
Die Zusendung ersteigerter Stücke erfolgt – auf Kosten und Risiko des Empfängers – in versicherten Sendungen auf Grundlage der Post- und Versicherungs bestimmungen. Der Versand der im Auftrag versteigerten Stücke erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Auftragseingänge, falls Auftrag geber aus zwingenden Gründen eine vorgezogene Abwicklung wünschen, ist dies unter Angabe der Gründe im Auftrag deutlich zu vermerken, bindet aber den Auktionator nicht. Der Versand nach Frankreich erfolgt per Kurierdienst und Spedition.
Kunstobjekte und Bücher müssen innerhalb von vier Wochen nach der Auktion abgeholt werden, da sonst eine monatliche Lagergebühr von 30, – € pro Los erhoben wird.
Für die sorgfältige Ausführung von schriftlichen Aufträgen, die erst während der Versteigerung eintreffen, wird – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen – keine Haftung übernommen. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Telefonische Preisauskünfte während der Auktion sind ohne Gewähr.
Erfüllungsort ist für beide Teile München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Einlieferer/Ersteigerer und der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger ist München, sofern es sich bei dem Einlieferer/Ersteigerer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Diese Regelung gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorschriften für das Auktionswesen. Die Teilnehmer an der Auktion unterwerfen sich dem ebenso wie den
vorstehenden besonderen Versteigerungsbedingungen. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäss auch für den Nach- und Freiverkauf.
Jeder Ersteigerer verpflichtet sich, für die durch ihn getätigte Erwerbung persönlich zu haften. Er kann nicht geltend machen, im Auftrag Dritter gehandelt zu haben.
MÜNZENHANDLUNG GERHARD HIRSCH NACHF.
Dr. Francisca Bernheimer

Zur Beachtung:
Wir bitten, für schriftliche Aufträge das beiliegende Formular zu verwenden und schriftliche Aufträge möglichst frühzeitig einzusenden. Die Preise derjenigen Stücke, die den Kunden wegen Überbietung der Limits nicht zugeteilt werden konnten, können wir wegen des Umfanges des vorliegenden Kataloges nur auf ganz besonderen Wunsch hin mitteilen. Wir bitten, den Wunsch nach Mitteilung des Preises der nicht zugeteilten Stücke im Auftrag deutlich zu machen. Allerdings können derartige Aufträge erst am Ende des Versandes bearbeitet werden.
Aufgrund der neuen Zoll- und Exportbedingungen kann sich der Versand verzögern.

Hinweis für Telefonbieter:
Wenn Sie telefonisch mitbieten möchten, bitten wir Sie, uns dies bis 24 Stunden vor der Auktion schriftlich mitzuteilen. Erforderlich dabei ist, dass Sie mindestens den Schätzpreis bieten. Möglich sind Telefongebote erst ab einem Schätzpreis in Höhe von € 1000, – pro Los. Sollte während der Versteigerung eine Telefonverbindung nicht herzustellen sein, wird – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen – keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenfalls nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.