Terms of Sale

1. GENERAL TERMS AND CONDITIONS
The following Floor Auction Terms and Conditions apply to the floor auctions of Leu Numismatik AG. The auction is voluntary and public. The floor auctions take place in the name of Leu Numismatik AG (hereinafter "auctioneer") and for the account of the consignors. These Floor Auction Terms and Conditions are acknowledged on submission a verbal, written or electronic bid and by registering on the website of Leu Numismatik AG (www.leunumismatik.com).

The auctioneer is authorised to assert all rights of the consignor in his own name against the buyer.

2. PROOF OF IDENTITY/ PARTICIPATION IN FLOOR AUCTION
The auctioneer generally does not give the names of the consignors and buyers. Bidders that are unknown to the auctioneer have to prove their identity to the auction management before the auction by presenting an official identity card. Bidders who want to submit their bids via a "Live Bidding" platform must register on the platform at least 12 hours before the start of the auction and be approved by the auctioneer. The auctioneer reserves the right to refuse access to persons to the auction rooms at its discretion and without stating the reasons, or to exclude them from participating in the auction via "Live Bidding" platforms.

3. AUCTION CATALOGUE
The auction is exclusively based on the descriptions for the respective lot number in the printed auction catalogue. The illustrations as well as the auction catalogue published in the Internet are merely informative.

4. SEQUENCE OF THE AUCTION
In general, the auction takes place according to the programme provided in the auction catalogue. With the consent of the auction supervisor, the auctioneer may deviate from the sequence in the catalogue and combine the numbers. No provision is made for the distribution of lots. In case of differences of opinion, a lot can be called out again by the auctioneer. The auction takes place in English and partly in German.

5. BIDS
Bids can be submitted in verbal, written or electronic form. Verbal bids are made at the auction site or by telephone. Written bids, which are executed in a discretionary manner by the auctioneer during the auction, are given priority over bids in the gallery.

Written and telephone orders are carefully executed by the auctioneer; however, the auctioneer is not under a guaran-tee obligation. Written and electronic bids must be received 24 hours before the start of the auction. If the bid is made via an Internet platform, the bid must arrive at the auctioneer no later than 12 hours before the start of the auction. Telephone bids must be notified in advance, 48 hours before the start of the auction and are only possible for items with an estimated value of more than CHF 1,000.00. The auctioneer does not warrant for a telephone connec-tion.

Bids on "Live Bidding" platforms are allowed. It is up to the tenderer to inform himself in good time about the tech-nical requirements and requirements of the platforms and to make any necessary installations and adjustments. Any liability of the auctioneer for damage caused by interruptions or delays due to technical defects shall be excluded.

Each bid is binding and cannot be reversed; the bidder remains bound by his bid, until this is either outbidden or rejected by the auctioneer.

6. ACCEPTANCE OF A BID
The contract will be awarded to the highest bid according to the usual exclamation and the highest bidder is obliged to accept the lot. In case of equal written bids, the earlier bid has priority. Bids that are less than 80% of the estimated price cannot be considered. "Either/or" orders as well as orders with a total bid limit can only be carried out to a limited extent. The auctioneer may reject a bid without stating reasons; the auctioneer cannot be held liable for the rejection of a bid.

The risk passes to the buyer with the fall of the hammer. The buyer is personally liable for the provision of the ham-mer price and cannot claim to have bought for the account of a third party.

7. HAMMERPRICE / VAT
The buyer has to pay a premium of 20% on the hammer price. When participating in the auction via one of the avail-able "Live Bidding" platforms, an additional premium of 2.0% (max. CHF 1,000.00 per lot) applies. After the fall of the hammer, the payment claim from the auction invoice is due and payable immediately in Swiss Francs (CHF).

In the case of a sale of silver and copper coins as well as medals, statutory value-added tax of 7.7% will be levied on the total of the auction invoice (i.e. the hammer price plus the premium and any shipping costs and insurance premi-ums). There is no VAT on sales of state-stamped gold coins.

No VAT will be charged if the buyer has his/her place of residence abroad and the auction lots are shipped abroad by the auctioneer. If the auction lots are handed over in Switzerland to a buyer domiciled abroad, VAT will be charged, but will be refunded by the auctioneer after the definitive tax assessment decision of Swiss customs has been provid-ed.

Taxes levied abroad, e.g. customs fees and taxes, as well as shipping costs and insurance premiums incurred due to shipment, shall be borne in full by the buyer.

8. PAYMENT / DELIVERY
The auction invoice must be paid within 10 days of receipt. If the auction invoice is not settled within this period, the buyer will automatically default on payment and must pay interest on arrears in the amount of 12% p.a. In case of default of payment by the buyer or in case of refusal of acceptance by the buyer, the auctioneer reserves the right to rescind the contract or to sue the buyer for non-performance or claim compensation for the damage resulting from non-performance.
In principle, the auction lots will be handed over or shipped only after full payment of the auction invoice. It is solely at the discretion of the auctioneer to hand over lots against invoice.

The sending of auction lots to the Russian Federation is expressly at the own risk of the recipient.

9. TRANSFER OF TITLE
The title of the consignor to the auctioned item is reserved pending full settlement of the auction invoice.

10. WARRANTY
The descriptions of the lots are given to the best of our knowledge and belief, and correspond to the knowledge at the time of the drafting of the catalogue text It is up to bidders to inform themselves of the condition of the lots person-ally or through proxies during the inspection days specified in the catalogue.

The authenticity of the auction goods is guaranteed. The warranty claim is granted exclusively to the buyer and may not be assigned to a third party. In the case of coins in so-called "slabs", any guarantee expires as soon as these are opened.

The auctioneer must notify defects immediately by registered letter. Complaints regarding differences of opinion about the level of conservation of a lot are not permissible. Lots, which contain more than one piece, are excluded from any complaint. If a counterfeiting of the auction item is claimed in the notification of defects, the counterfeited auction item shall be returned to the auctioneer immediately in the same condition as it was given to the buyer and unencumbered by third party claims. The buyer shall prove at his own expense that the auction item is a counterfeit. The auctioneer may require the buyer to have his own expert report prepared by two independent experts in his field. However, the auctioneer is not bound to these expert opinions and may obtain additional advice from a specialist at his own expense.

In case of legitimate complaints, the claims of the buyer are limited to the refund of the purchase price and premiums paid by the buyer on delivery of the auction item to the auctioneer. Any other or further claims of the buyer against the auctioneer are excluded.

The observance of foreign customs and foreign currency regulations etc. is the responsibility of the buyer. The auc-tioneer expressly rejects responsibility for any damage resulting from infringement against such provisions.

11. PLACE OF PERFORMANCE / VENUE / APPLICABLE LAW
Place of performance as well as sole venue is Zurich I (Switzerland). The auction and all related legal transac-tions are subject to Swiss law.

12. LANGUAGE
The German original text is authoritative for the interpretation of the Floor Auction Terms and Conditions drafted in German, French, English and Italian.


Zurich 2018



1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Die nachfolgenden Auktionsbedingungen gelten für Saalauktionen der Leu Numismatik AG. Bei der Auktion handelt es sich um freiwillige und öffentliche Versteigerungen. Die Auktion erfolgt im Namen der Leu Numismatik AG (nachfolgend Versteigerer genannt) und auf Rechnung der Einlieferer. Durch Abgabe eines mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Gebots werden die vorliegenden Auktionsbedingungen anerkannt.

Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers in eigenem Namen gegenüber dem Käufer geltend zu machen.

2. LEGITIMATION / TEILNAHME AN AUKTION
Der Versteigerer gibt die Namen der Einlieferer und Käufer grundsätzlich nicht bekannt. Dem Versteigerer unbe-kannte Bieter haben sich vor der Auktion bei der Auktionsleitung mit offiziellem Identitätsausweis zu legitimieren. Bieter, welche ihre Gebote über eine „Live Bidding“ – Plattform abgeben wollen, müssen sich bei der Plattform min-destens 12 Stunden vor Auktionsbeginn registrieren lassen und vom Versteigerer zugelassen werden. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen nach freiem Ermessen und ohne Angabe von Gründen den Zutritt zu den Aukti-onsräumlichkeiten zu untersagen, sie aus den Auktionsräumlichkeiten zu verweisen bzw. sie von der Teilnahme an der Auktion über „Live Bidding“ – Plattformen auszuschliessen.

3. AUKTIONSKATALOG
Für die Versteigerung massgebend sind ausschliesslich die Beschreibungen zur jeweiligen Losnummer im gedruckten Auktionskatalog. Die Abbildungen sowie der im Internet publizierte Auktionskatalog haben lediglich informativen Charakter.

4. ABLAUF AUKTION
Die Auktion erfolgt grundsätzlich nach dem im Auktionskatalog vorgesehenen Programm. Mit Zustimmung der Auktionsaufsicht ist der Versteigerer berechtigt, von der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge abzuweichen und Nummern zu vereinigen. Die Aufteilung von Losen ist nicht vorgesehen. Bei Meinungsverschiedenheiten kann ein Los vom Versteigerer erneut ausgerufen werden. Die Auktion wird in englischer sowie teilweise in deutscher Sprache durchgeführt.

5. GEBOTE
Gebote können mündlich, schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. Mündliche Gebote erfolgen an der Aukti-on vor Ort oder per Telefon. Schriftliche Gebote, welche während der Auktion vom Versteigerer interessewahrend ausgeführt werden, haben Vorrang gegenüber Geboten im Saal.

Schriftliche und telefonische Aufträge werden vom Versteigerer sorgfältig ausgeführt; es besteht jedoch keine Ge-währleistungspflicht des Versteigerers. Schriftliche sowie elektronische Gebote müssen bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. Wird das Gebot über eine Internetplattform abgegeben, muss das Gebot bis spätestens 12 Stunden vor Auktionsbeginn beim Versteigerer eintreffen. Telefonische Gebote müssen bis spätestens 48 Stunden vor Auktionsbeginn vorangemeldet werden und sind nur möglich für Stücke mit einem Schätzwert von über Fr. 1‘000.00. Der Versteigerer übernimmt keine Gewährleistung für das Zustandekommen einer Telefonverbindung.

Gebote über „Live Bidding“- Plattformen sind zulässig. Es obliegt dem Bieter, sich rechtzeitig über die technischen Voraussetzungen und Anforderungen der Plattformen zu informieren und die gegebenenfalls notwendigen Installati-onen und Anpassungen vorzunehmen. Jede Haftung des Versteigerers für Schäden infolge von Unterbrüchen oder Verzögerungen wegen technischer Mängel wird wegbedungen.

Jede Abgabe eines Gebots ist eine verbindliche Offerte, die nicht zurückgenommen werden kann; der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird.

6. ZUSCHLAG
Der Zuschlag erfolgt nach dem ortsüblichen Ausruf auf das höchste Gebot und verpflichtet den Höchstbietenden zur Abnahme des Loses. Bei gleich hohen schriftlichen Geboten hat das früher eingegangene Gebot Vorrang. Gebote, welche 80% des Schätzpreises unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden. „Entweder/oder“-Aufträge sowie Auftragslimiten können nur bedingt ausgeführt respektive berücksichtigt werden. Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen ein Gebot abzulehnen; für die Ablehnung eines Gebots kann der Versteigerer nicht haft-bar gemacht werden.

Mit dem Zuschlag geht die Gefahr der Sache auf den Käufer über. Der Käufer ist für die Leistung des Zuschlagsprei-ses persönlich haftbar und kann nicht geltend machen, auf die Rechnung eines Dritten gekauft zu haben.

7. ZUSCHLAGSPREIS / MEHRWERTSTEUER
Auf den Zuschlagspreis ist vom Käufer ein Aufgeld in der Höhe von 20% zu entrichten. Bei der Teilnahme an der Auktion über eine der zur Verfügung stehenden „Live Bidding“-Plattformen fällt ein zusätzliches Aufgeld von 2,0% (maximal Fr. 1'000.00 pro Los) an. Die Forderung aus der Auktionsrechnung ist nach erfolgtem Zuschlag sofort fällig und in Schweizer Franken (CHF) zu bezahlen.

Beim Verkauf von Silber- und Kupfermünzen sowie Medaillen wird auf das Total der Auktionsrechnung (d.h. Zu-schlagspreis plus Aufgeld und allfällige Versandkosten und Versicherungsprämien) die gesetzliche Mehrwertsteuer in der Höhe von 7.7% erhoben. Beim Verkauf von staatlich geprägten Goldmünzen wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Keine Mehrwertsteuer wird erhoben, wenn der Käufer Wohnsitz im Ausland hat und die Auktionslose durch den Versteigerer ins Ausland spediert werden. Werden die Auktionslose einem Käufer mit Wohnsitz im Ausland in der Schweiz ausgehändigt, wird die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt, jedoch vom Versteigerer nach Vorliegen der definitiven Veranlagungsverfügung des Schweizer Zolls zurückerstattet.

Im Ausland anfallende Abgaben wie z.B. Zollgebühren und Steuern, sowie die bei einem Versand anfallenden Ver-sandkosten und Versicherungsprämien gehen vollständig zu Lasten des Käufers.

8. BEZAHLUNG / AUSLIEFERUNG
Die Auktionsrechnung ist innert 10 Tage nach Erhalt zu bezahlen. Erfolgt die Begleichung der Auktionsrechnung nicht innerhalb dieser Frist, fällt der Käufer automatisch in Zahlungsverzug und hat Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu leisten. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme durch den Käufer behält sich der Versteigerer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder gegen den Käufer auf Erfüllung des Vertrags oder aber auf Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens zu klagen.

Die Auktionslose werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung übergeben oder versandt. Es liegt allein im Ermessen des Versteigerers, Lose gegen Rechnung auszuhändigen.

Der Versand von Auktionslosen in die Russische Föderation erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko des Empfängers.

9. EIGENTUMSÜBERGANG
Das Eigentum des Einlieferers am versteigerten Auktionsgut bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Auktions-rechnung vorbehalten.

10. GEWÄHRLEISTUNG
Die Beschreibungen der Lose erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechen dem Wissensstand im Zeitpunkt der Abfassung des Katalogtextes. Den Bietern steht es offen, sich über den Zustand der Lose persönlich oder durch einen Vertreter während der im Katalog angegebenen Besichtigungstage zu informieren.

Die Echtheit der Auktionsgüter wird gewährleistet. Der Gewährleistungsanspruch wird ausschliesslich dem Käufer eingeräumt und darf nicht an Dritte abgetreten werden. Bei Münzen in sog. „slabs“ erlischt jegliche Gewährleistung, sobald diese geöffnet werden.

Mängelrügen müssen beim Versteigerer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief geltend gemacht werden. Beanstan-dungen wegen Meinungsverschiedenheiten über den Erhaltungsgrad eines Loses sind nicht zulässig. Lose, welche mehr als ein Stück beinhalten, sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen. Wird mit der Mängelrüge eine Fäl-schung des Auktionsguts geltend gemacht, ist das gefälschte Auktionsgut im gleichen Zustand, wie es dem Käufer übergeben wurde, und unbelastet von Ansprüchen Dritter dem Versteigerer unverzüglich zurückzugeben. Der Käu-fer hat auf eigene Kosten den Nachweis zu erbringen, dass es sich beim Auktionsgut um eine Fälschung handelt. Der Versteigerer kann vom Käufer verlangen, dass dieser auf eigene Kosten Gutachten von zwei unabhängigen und in diesem Bereich anerkannten Experten erstellen lässt. An diese Gutachten ist der Versteigerer aber nicht gebunden und kann auf eigene Kosten zusätzlichen Rat eines Fachexperten einholen.

Bei berechtigten Mängelrügen beschränken sich die Ansprüche des Käufers auf die Rückerstattung des vom Käufer bezahlten Kaufpreises und Aufgeldes gegen Aushändigung des Auktionsguts an den Versteigerer. Andere oder wei-tergehende Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer sind ausgeschlossen.

Die Beachtung ausländischer Zoll- und Devisenvorschriften etc. ist Sache des Käufers. Der Versteigerer lehnt die Verantwortung für einen allfälligen Schaden, welcher aus der Zuwiderhandlung gegen derartige Bestimmungen ent-steht, ausdrücklich ab.

11. ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich I (Schweiz). Die Versteigerung sowie alle mit dieser in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.

12. SPRACHE
Für die Auslegung der in deutscher, französischer, englischer und italienischer Sprache vorliegenden Auktionsbedin-gungen ist der deutsche Originaltext massgebend.


Zürich 2018