Terms of Sale

1. Lots will open at 80% of the estimates stated in the catalogue. No bids
under this limit will be accepted.
2. The hammer price is the net price. A 15% buyer’s premium and the
applicable Value Added Tax (VAT) will be added. Lots exported outside of
the EU will not be assessed VAT. Bidders are responsible for respecting
customs laws of the countries of destination of the lots.
3. Bidders can submit written bids with the enclosed bid sheet. If you are
bidding in our auction sale for the first time, please give us the name of
another dealer that knows you well as a reference.
4. Changes made after the printing of the catalogue are reflected in our
online-catalogue on our website at www.gmcoinart.de/online_catalogue.
5. Payment may be made in cash, by valid check, bank/post wire or credit
card (VISA, American Express, MasterCard). For payment by credit card
a fee of 3.5% will be added. Bank charges of 15 € will occur in case of
payment by foreign check or bank wire.
6. The best way to take part in our auctions is to attend in person. Up to the
time of sale and even between the sessions you will be able to view the
lots at your leisure.
7. The lots are sold as viewed. Returns are not permitted. Also for this
reason your personal attendance at our auction is recommended.
8. For the shipment of the coins a charge for postage, insurance and packing
will be added. For bigger shipments the charge will increase accordingly.
9. Any loss by mail is covered by our own insurance.
10. A subscription for four catalogues costs 45 €. Would you like to
subscribe to our catalogues please credit the appropriate amount to our
Postbank account. The price for a single catalogue is 15 €.
11. The conditions of sale at the end of the catalogue will be used as
guidelines in case of dispute.

Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer gegen Barzahlung des Kaufpreises in Euro-Währung (€). Durch die Teilnahme an der Versteigerung werden diese Versteigerungsbedingungen anerkannt. Sie sind insbesondere Inhalt der Kaufverträge und gehen den gesetzlichen Bestimmungen vor.

Wer für Dritte bietet, muss seine Vertreterstellung vor Beginn der Versteigerung offenlegen; anderenfalls kommt der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande. Die GM ist berechtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dessen Auftrag und aus dem Zuschlag im eigenen Namen geltend zu machen. Insbesondere kann die GM Kaufpreise und Nebenleistungen im eigenen Namen einziehen und einklagen.

Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Bei Zweifeln, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, ob ein Übergebot übersehen worden ist, sowie bei sonstigen unklaren Fällen wird die Nummer nochmals ausgerufen.

Der Zuschlagpreis ist Nettopreis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld in Höhe von 15%. Auf den daraus entstehenden Gesamtpreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer, zur Zeit 7% erhoben. Kunden aus Nicht-EU-Ländern wird beim Export bzw. Versand ins Ausland die Mehrwertsteuer rückerstattet. Sie erhalten die Lieferung nur gegen Zahlung des Kaufpreises in Euro-Währung. Versand- und Ausfuhrformalitäten werden von der GM erledigt. Ausländische Kunden werden gebeten, die Devisen- und Einfuhrbestimmungen zu beachten. Die GM lehnt die Verantwortung für Folgen ab, die sich aus der Zuwiderhandlung gegen derartige Bestimmungen ergeben können.

Die Zahlung des Kaufpreises ist bei anwesenden Käufern sofort fällig, bei schriftlichen Käufern (Bietern) 10 Tage nach Ausstellung der Auktionsrechnung. Die GM behält sich vor, von Käufern ein ausreichendes Depot einzufordern. Die versteigerten Stücke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von GM Eigentum des Verkäufers. Bei Verzug des Käufers ist die GM berechtigt, Zinsen (1,5% pro Monat) in Anrechnung zu bringen. Bankspesen bei Auslandsschecks betragen 15 Euro. Kreditkartenzahlungen werden mit einer Verwaltungsgebühr von 3,5% belastet.

Wird die Zahlung nicht an die GM geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Stücke verweigert, so verliert der Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag und das Versteigerungsgut kann auf seine Kosten erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. In diesem Fall haftet der Ersteigerer für den Mindererlös, auf den Mehrerlös hat er dagegen keinen Anspruch. Außerdem hat der Ersteigerer unabhängig von einem eventuell anfallenden Mehrerlös einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des (ersten) Zuschlags zu bezahlen. Dem Ersteigerer bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Eintritt eines geringeren oder gar keines Schadens nachzuweisen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Schadensersatzansprüche gegen die GM, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertrags-verletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.

Die GM ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Nummern zu vereinen oder zu trennen. Eine Vorausnahme von Nummern erfolgt nicht.

Mindest-Steigerungsstufen betragen ca. 5% des Ausrufes bzw. des letzten Gebotes, d.h.
bis 500 Euro zwischen 5 und 25 Euro
bis 1000 Euro zwischen 25 und 50 Euro
bis 10000 Euro zwischen 50 und 500 Euro
usw.

Schriftliche Aufträge werden ohne zusätzliche Auftragsprovision ausgeführt. Im Bedarfsfalle können die eingesandten Gebote bis zu 10% überzogen werden. Aufträge von unbekannten Bietern werden nur ausgeführt, wenn ein Depot hinterlegt wird oder nachprüfbare Referenzen angegeben werden. Bei mehreren gleichhohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Vorzug. Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung und werden bis maximal zum Zehnfachen des Schätzpreises ausgeführt.

Der Versand erfolgt im Auftrag, auf Kosten und auf Risiko des Auftraggebers bzw. Empfängers. Außerdem behält sich die GM das Recht vor, sperrige und zerbrechliche Gegenstände per Spedition auf Kosten des Empfängers zu versenden.
Die im Katalog angeführten Preise sind unverbindliche Schätzpreise.
Der Ausruf erfolgt im Durchschnitt bei etwa 80% des Schätzpreises, soweit nicht bereits mindestens zwei höhere schriftliche Gebote vorliegen, wobei dann der Ausruf eine Steigerungsstufe über dem unteren Gebot liegt. Der Zuschlag kann also sowohl unter als auch über dem Schätzpreis erfolgen, je nach Höhe der schriftlichen oder im Saal mündlich abgegebenen Gebote. Schriftliche Aufträge, die unter 80% des Schätzpreises liegen, werden nicht ausgeführt.

Die Beschreibung im Katalog ist mit Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie stellt jedoch keine zugesicherte Eigenschaft im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB dar. Die Angabe der Erhaltung gilt als persönliche Beurteilung. Anwesende Käufer kaufen «wie besehen». Die Echtheit der Stücke wird gewährleistet (bis zur Kaufpreishöhe), sofern nichts Gegenteiliges im Katalog oder bei der Versteigerung angegeben wird.

Im Übrigen sind sämtliche Gewährleistungsansprüche wegen Sach- und Rechtsmängel ausgeschlossen. Jede Gewährleistung ist auch ausgeschlossen bei Lots und Serien (Katalogangabe), sowie bei nachträglichen vom Ersteigerer oder seinen Erfüllungsgehilfen vorgenommenen Veränderungen des Versteigerungsgutes (Reinigung etc.).
Eventuelle Gewährleistungsansprüche müssen von anwesenden Käufern sofort nach dem Zuschlag, von schriftlichen Käufern (Bietern) innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Versteigungsgutes geltend gemacht werden. Bei Rücksendungen muss aus versicherungstechnischen Gründen der Versandweg vorab mit der GM abgestimmt werden. Es bleibt der GM vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Auktion auszuschließen.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen der GM ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer und gegen die GM erlöschen spätestens 6 Monate nach Beendigung der Auktion.

Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten als Vertragspartner München. Ansonsten ist es München nur, wenn nur die GM ihren allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage bekannt ist. Die GM ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.

Frühere Auktionskataloge mit Ergebnisliste sind gegen Einzahlung eines Kostenbeitrages von 15 Euro auf Postgirokonto 150384-802 München portofrei erhältlich. Die Ergebnisliste wird auch einzeln nach Einzahlung eines Kostenbeitrages von 3 Euro auf obiges Postgirokonto portofrei zugesandt. Einzelergebnisse können nicht mitgeteilt werden.

Gorny & Mosch
Giessener Münzhandlung GmbH
Auktionatoren: Dieter Gorny, Dr. Hans-Christoph von Mosch
Geschäftsführer: Dieter Gorny, Dr. Hans-Christoph von Mosch
Handelsregister München HRB Nr. 75528