Terms of Sale


  1. An auction is conducted by an auctioneer appointed by Gerhard Hirsch Nachfolger (commission agent) for a consignor. The auction is of voluntary nature. There is no claim for naming the consignor.

  2. All bids are subject to a buyer’s premium and other fees which are in addition to the hammer price:

    1. 15% for customers bidding in written form.

    2. 13% for customers present during an auction.

    3. an additional 2 % for online bidders.

    4. a minimum charge of EUR 10,00 for domestic deliveries (up to EUR 5,000); EUR 15.00 for domestic deliveries (up to EUR 12,500.00); EUR 36.00 for domestic deliveries of higher value; EUR 35.00 for deliveries within Europe and airmail overseas; EUR 20.00 for  invoice amount up to EUR 500.00; EUR 30.00  for  invoice amount up to EUR 2,500.00 and EUR 50.00  for  invoice amount over EUR 2,500.00; as well as EUR 10.00 for bank fees incurred by foreign payments. All fees charged in foreign countries are to be covered by the buyer.



If the actual costs (postage, insurance and packaging) exceed the minimum charge the buyer is requested to refund any additional costs. 
All payments have to be made in Euro.



  1. The sum of all items mentioned under point 2 is the basis for calculating the applicable  sales tax.

  2. If not otherwise stipulated before an auction, payment including all additional fees and charges is cash only. Delay of payment is not possible.
    Gerhard Hirsch Nachfolger reserves the right to send a prepayment invoice to customers that have not deposited sufficient funds. In this case auctioned goods will be delivered once payment in full is received.
    Any invoice not paid when due will bear an annual twelve percent (12%) interest rate on the invoice amount.

  3. Until payment has been made in full all auctioned items remain property of the seller. The buyer is not authorised to resell auctioned items until complete payment.
    If any invoice submitted by auctioneer is not paid in full when due, Gerhard Hirsch Nachfolger will set an appropriate term for pament. After the end of this term Gerhard Hirsch Nachfolger is authorised but not obligated to re-auction or sell any unpaid items at the expense of the seller who at the same time will lose the right to acceptance of a bid. The seller is obligated to make up for any loss caused by re-auctioning or selling by Gerhard Hirsch Nachfolger (interest in the performance of the contract). Until items are auctioned again or sold, the buyer remains responsible for paying the purchase price.

  4. Only interested persons with an auction catalogue are allowed to participate in an auction.

  5. Estimated prices in the catalogue are not binding; they are only used as a guideline.

  6. Bidding steps:    EUR 1.00 to EUR 50.00 EUR 1.00;    EUR 50.00 to EUR 100.00 EUR 5.00;    EUR 100.00 to EUR 200.00 EUR 10.00;    EUR 200.00 to EUR 500.00 EUR 20.00;    EUR 500.00 to EUR 750.00 EUR 25.00;    EUR 750.00 to EUR 1,500.00 EUR 50.00;    EUR 1,500.00 to EUR 3,000.00 EUR 100.00;    EUR 3,000.00 to EUR 5,000.00 EUR 200.00;    EUR 5,000.00 to EUR 7,500.00 EUR 250.00;    EUR 7,500.00 to EUR 12,000.00 EUR 500.00;    EUR 12,000.00 to EUR 30,000.00 EUR 1,000.00;    EUR 30,000.00 to EUR 50,000.00 EUR 2,000.00;    EUR 50,000.00 to EUR 150,000.00 EUR 5,000.00;    EUR 150,000.00 and higher EUR 10,000.00.
    Von mehreren schriftlichen, gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Vorzug.

  7. Gerhard Hirsch Nachfolger is authorised to combine and separate numbers. If (non-binding) estimated prices next to numbers have the addition "zs.", the numbers are generally called as a whole.

  8. Acceptance of a bid takes place after the highest bid was called three times. The highest bidder is then obligated to purchase the item. Gerhard Hirsch Nachfolger reserves the right to decline a bid. If this is the case the previous bid will be effective and binding. In case of disagreement about the acceptance of a bid the number in question can be called again. In case of an acceptance of a bid with reservations the bidder stays bound to the bid for a period of three weeks. If the bidder does not receive implicit acceptance of the bid within this period the bid will become invalid.

  9. Catalogue descriptions are to the best of our knowledge. Most relevant is the information about the nominal number and year, listed quotations are secondary. Any product information is for descriptive purposes only and not legally binding.
    If not otherwise described all items are made of silver. We accept liability for authenticity of all items up to their purchase price, if not otherwise stated in the catalogue.
    Floor bidders and representatives buy as is. Later claims will be rejected.
    Claims concerning the condition of auctioned items made by non-floor bidders will only be taken into consideration by Gerhard Hirsch Nachfolger if made no later than 14 days after mailing (postmark). No claims based on defects shall apply to lots and series, items marked as of lower quality, items with slight traces of wear, items that have been treated by the buyer (cleaning etc.).
    Coins and medals, with the exception of realm coins ("Reichsmünzen") and lots, are available for viewing until 17 days before the first auction day, if possible.

  10. Buyer is liable for shipping and handling. Shipments are insured and terms and conditions of the postal service apply. Delivery of auctioned items takes place in chronological order. If client wishes early delivery reasons have to be stated in the contract. However, it is not binding for the auctioneer.
    Objets d'art and books have to be picked up within four weeks after an auction. Otherwise a monthly storage fee of EUR 30.00 per lot applies.

  11. Gerhard Hirsch Nachfolger assumes no liability for careful processing of written orders placed only during an auction - with the exception of willful intent and gross negligence. No responsibility is taken for the correctness of information provided by phone during an auction.

  12. Place of performance shall be Munich, Germany. Place of jurisdiction shall be Munich, Germany.

  13. All provisions and regulations affecting auctioning business apply. Auction participants have to comply with those as well as the auction terms and conditions stated above. The above conditions apply analogously to the subsequent sale or sale by private contract of auction goods.

Enquiries for price information on items a bidder did not win can only be replied to by special request due to the extent of the catalogue. Please state that special request for price information on items not won in your contract. Requests of this nature will be processed at the end of shipping.




  1. Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger (Kommissionär) versteigert durch einen von ihr bestimmten Auktionator im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers (Kommittent). Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Ein Anspruch auf Benennung des Kommittenten besteht nicht.

  2. Neben den Zuschlagspreisen sind zu bezahlen:

    1. Ein Aufgeld von 15% von schriftlich bietenden Käufern.

    2. Ein Aufgeld von 13% von anwesenden während des Autionstermins zahlenden Käufern.

    3. Ein zusätzliches Aufgeld für Internet-Bieter von 2%.

    4. eine Mindest-Versandpauschale, abhängig von den jeweiligen Tarifen und für Porto, Versicherung und Verpackung von EUR 10,- für Inlandssendungen bis EUR 5.000,-, EUR 15,- für Inlandssendungen bis EUR 12.500,-, EUR 36,- für Inlandssendungen höheren Wertes, EUR 35,– für Sendungen ins europäische Ausland und für Luftpostsendungen nach Übersee, EUR 20,– bis Rechnungshöhe EUR 500,–, EUR 30,– bis Rechnungshöhe EUR 2.500,– und EUR 50,– bei Rechnungshöhe über EUR 2.500,– sowie EUR 10,– für Bank und Postbankspesen bei Zahlungen aus dem Ausland. Gebühren jeder Art, die im Ausland erhoben werden, sind vom Käufer zu bezahlen.



Überschreiten die tatsächlichen Kosten (Porto, Versicherung und Verpackung) die Mindestpauschale sind sie auf Anforderung und gegen Nachweis zu erstatten.
Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro zu erfüllen.



  1. Aus der Summe aller Beträge lt. Nr. 2 wird Umsatzsteuer/Margensteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet.

  2. Sofern vor der Auktion nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Zahlung des Kaufpreises samt Aufgeld und Spesen mit dem Zuschlag in bar fällig; eine Stundung des Rechnungsbetrages ist ausgeschlossen.
    Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger behält sich vor, Käufern die kein ausreichendes Depot hinterlegt haben, eine Vorauskasse-Rechnung zuzusenden. In diesem Fall wird die ersteigerte Ware unverzüglich nach Zahlungseingang an den Käufer versandt.
    Bei Zahlungsverzug ist die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger berechtigt, aus der Rechnungssumme Zinsen in Höhe von jährlich 12% zu verlangen.

  3. Die versteigerten Stücke bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller sich ergebenden Forderungen Eigentum des Einlieferers. Der Käufer ist nicht berechtigt, die ersteigerten Stücke vor vollständiger Zahlung weiterzuveräußern.
    Zahlt der Käufer bei Fälligkeit der Forderung nicht, wird ihm die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger eine angemessene Frist zur Zahlung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die unbezahlte Ware auf Kosten des Käufers bei gleichzeitigem Verlust seiner Rechte aus dem Zuschlag erneut zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der Käufer ist verpflichtet, der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger den Schaden zu ersetzen, der dieser infolge der nochmaligen Versteigerung oder des Verkaufes entsteht (Erfüllungsinteresse). Solange die Ware nicht erneut versteigert oder verkauft worden ist, bleibt der Käufer der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger gegenüber zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.

  4. Die Beteiligung an der Auktion ist nur solchen Interessenten gestattet, die sich im Besitz eines Auktionskataloges befinden.

  5. Die im Katalog abgedruckten Schätzpreise binden die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger nicht; sie dienen lediglich der Orientierung. Gebote, die unter 80 % des Schätzpreises liegen, werden nicht berücksichtigt.

  6. Bieterschritte:    EUR 1,- bis/to EUR 50,- EUR 1,-;    EUR 50,- bis/to EUR 100,- EUR 5,-;    EUR 100,- bis/to EUR 200,- EUR 10,-;    EUR 200,- bis/to EUR 500,- EUR 20,-;    EUR 500,- bis/to EUR 750,- EUR 25,-;    EUR 750,- bis/to EUR 1.500,- EUR 50,-;    EUR 1.500,- bis/to EUR 3.000,- EUR 100,-;    EUR 3.000,- bis/to EUR 5.000,- EUR 200,-;    EUR 5.000,- bis/to EUR 7.500,- EUR 250,-;    EUR 7.500,- bis/to EUR 12.000,- EUR 500,-;    EUR 12.000,- bis/to EUR 30.000,- EUR 1.000,-;    EUR 30.000,- bis/to EUR 50.000,- EUR 2.000,-;    EUR 50.000,- bis/to EUR 150.000,- EUR 5.000,-;    ab/from EUR 150.000,- EUR 10.000,-.
    Von mehreren schriftlichen, gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Vorzug.

  7. Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger ist berechtigt, Nummern zu vereinigen oder zu trennen. Soweit die einzelnen Nummern beigedruckten (unverbindlichen) Schätzpreise den Zusatz "zs." tragen, wird die Nummer in der Regel als Ganzes aufgerufen.

  8. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet den Höchstbietenden zur Abnahme und Bezahlung. Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger kann ein Gebot ablehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorhergehende Gebot gültig und verbindlich. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag kann die Nummer nochmals ausgerufen werden. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltslosen Zuschlag, so erlischt er.

  9. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Massgebend für die Beschreibung der Stücke sind in erster Linie die Katalogangaben über Nominal- und Jahreszahl, erst in zweiter Linie die angegebenen Zitate. Die Katalogangaben sind keine Beschaffenheitsgarantien.
    Soweit aus der Katalogbeschreibung nichts anderes hervorgeht, ist das Metall der Stücke Silber. Für die Echtheit der Stücke wird gehaftet bis zur Höhe des Kaufpreises, soweit nichts Gegenteiliges aus dem Katalogtext hervorgeht.
    Bei der Auktion anwesende oder vertretene Käufer kaufen "wie besehen". Beanstandungen nach Zuschlag werden nicht anerkannt.
    Beanstandungen des Erhaltungszustandes durch bei der Auktion nicht anwesende oder vertretene Käufer werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens am 14. Tag nach Absendung der Ware (Aufgabe zur Post) durch die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger bei dieser eingegangen sind. Keine Mängelansprüche bestehen bei Lots und Serien sowie Erhaltungsangaben geringer als "sehr schön" und Stücken mit minimalen Randunebenheiten und dergleichen sowie bei Veränderungen die der Käufer vorgenommen hat bzw. vornehmen hat lassen (Reinigung etc.).
    Münzen und Medaillen, mit Ausnahme von Reichsmünzen und Lots, stehen nach Möglichkeit bis 17 Tage vor dem ersten Versteigerungstag als Ansichtssendungen zur Verfügung.

  10. Die Zusendung ersteigerter Stücke erfolgt - auf Kosten und Risiko des Empfängers - in versicherten Sendungen auf Grundlage der Post- und Versicherungsbestimmungen. Der Versand der im Auftrag versteigerten Stücke erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Auftragseingänge; falls Auftraggeber aus zwingenden Gründen eine vorgezogene Abwicklung wünschen, ist dies unter Angabe der Gründe im Auftrag deutlich zu vermerken, bindet aber den Auktionator nicht.
    Kunstobjekte und Bücher müssen innerhalb von vier Wochen nach der Auktion abgeholt werden, da sonst eine monatliche Lagergebühr von EUR 30,- pro Los erhoben wird.

  11. Für die sorgfältige Ausführung von schriftlichen Aufträgen, die erst während der Versteigerung eintreffen, wird - Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen - keine Haftung übernommen. Telefonische Preisauskünfte während der Auktion sind ohne Gewähr.

  12. Erfüllungsort ist für beide Teile München. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, München bestimmt.

  13. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorschriften für das Auktionswesen. Die Teilnehmer an der Auktion unterwerfen sich dem ebenso wie den vorstehenden besonderen Versteigerungsbedingungen. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nach- und Freiverkauf.


Die Preise derjenigen Stücke, die den Kunden wegen Überbietung der Limits nicht zugeteilt werden konnten, können wir wegen des Umfanges des vorliegenden Kataloges nur auf ganz besonderen Wunsch hin mitteilen. Wir bitten, den Wunsch nach Mitteilung des Preises der nicht zugeteilten Stücke im Auftrag deutlich zu machen. Allerdings können derartige Aufträge erst am Ende des Versandes bearbeitet werden.