Terms of Sale

Die Firma Numismatik Zöttl, Matthias Zöttl, 5020 Salzburg, Dr. Franz-Rehrl-Platz 8, Österreich, ATU 62138127, führt die Versteigerung im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der Bestimmungen der österreichischen Gewerbeordnung durch.
Durch die Abgabe eines Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen anerkannt.
Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen ist rechtsgültig.

Die Beschreibung im Katalog, sowie die Erhaltungseinstufungen wurden mit Sorgfalt vorgenommen. Die Abbildungen der Stücke sind Bestandteil der Beschreibung; im Zweifelsfall hat der Text Priorität, die Erhaltungsangeben sind jedoch subjektive Einschätzungen und ist hier ausschließlich die Abbildung maßgebend. Eventuelle Beschreibungsfehler als auch die Erhaltungsangaben begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung und auch keinen Reklamationsgrund sofern der Gegenstand aus der Abbildung erkennbar ist. Alle Ersatzbeträge sind immer mit dem Zuschlagsbetrag samt Aufgeld begrenzt. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz einer besonderen Vorliebe oder eines höheren Marktwertes. Es besteht keinerlei Haftung für die Übermittlung der Gebote, ebenso wenig für Ausfall- und Verzögerungszeiten verursacht durch Wartung und Wiederherstellung des jeweiligen Servers durch Störung oder Probleme im Internetverkehr.


Die im Katalog angegebenen Ausrufpreise in Euro (€) sind Mindestpreise, die nicht unterschritten werden können. Schriftliche oder telefonische Gebote können bis 24 Stunden vor Auktionsbeginn abgegeben werden. Uns unbekannte Kunden müssen sich für die Auktion mindestens 2 Arbeitstage vor dem Auktionstag unter Nennung von etwaigen Referenzen legitimieren. Darüber hinaus können wir ein Depot von 25 % der Gebotssumme zur Sicherstellung verlangen. Der Betrag wird dann mit dem Kauf verrechnet.

Die Steigerungsstufen betragen:

Bis zu 30.- 1.-
Bis zu 60.- 2.-
Bis zu 150.- 5.-
Bis zu 300.- 10.-
Bis zu 600.- 20.-
Bis zu 1500.- 50.-
Bis zu 3000.- 100.-
Bis zu 6000.- 200.-
Bis zu 15000.- 500.-
Bis zu 30000.- 1000.-
Bis zu 60000.- 2000.-
Bis zu 150000.- 5000.-
Ab 150000.- 10000.-


Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Aufträgen erhält das zuerst eingetroffene Gebot den Zuschlag. Gebote, die die Steigerungsstufen nicht einhalten, können von Auktionshaus nach den üblichen Rundungsregeln auf die nächste höhere Gebotsstufe aufgerundet oder auf die nächst niedrigere Gebotsstufe abgerundet werden.

Telefonische Vorgebote bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Dem schriftlichen Bieter wird der Vorrang gegenüber Internetbieter als zeitlich früherer Bieter gewährt, das heißt, dass der schriftliche Bieter bei gleich hohen Geboten den Zuschlag erhält.
Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen von der Auktion auszuschließen. 

Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel 1 bis 3 Werktage nach der Auktion. Die Ware kann ab dem Tag der Rechnungslegung nach vorheriger Terminabsprache und nach vorheriger Bezahlung nach Terminvereinbarung auch in unseren Büroräumlichkeiten ausgefolgt werden.

Der Zuschlag erfolgt nach Ermittlung des höchsten Gebotes durch den Auktionator und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Der Zuschlagspreis liegt eine Steigerungs- oder Cutbidstufe über dem letzten Gebot. Wenn der Auktionator nichts anderes bestimmt, werden die Lose in der Nummernfolge des Kataloges ausgeboten. Der Auktionator hat das Recht, Gebote nicht anzunehmen, Lose zu trennen, zurückzuziehen oder zusammenzuziehen. Bei Missverständnissen während der Auktion ist der Auktionator berechtigt, die Steigerung neu zu eröffnen. Der Versteigerer ist berechtigt einen erteilten Zuschlag aufzuheben, wenn durch eine verzögerte Internetverbindung noch ein Gebot einlangt. Im Falle eines Irrtums im Katalog gibt der Auktionator die Korrektur bekannt und verkauft das Los gemäß dieser Änderung, wobei schriftliche Gebote nicht berücksichtigt werden können, außer der schriftliche Bieter hat uns bei Abgabe des Gebotes darauf aufmerksam gemacht, dass er den Irrtum bemerkt hat.
Der Zuschlagpreis ist ein Nettopreis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld. Alle Münzen unterliegen der im Anhang bezeichneten Steuerklasse.

(D) Gem. § 24 UstG der Differenzbesteuerung: Der Käufer zahlt ein Aufgeld von 22 % auf den Zuschlagspreis worin die gesetzliche Mehrwertsteuer von 20 % enthalten ist.

(B) Für Münzen, die dem Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) – Sonderregelung für Anlagegold; Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für das Jahr 2016 unterliegen, entfällt die Mehrwertsteuer (Kennzeichnung B – im Anhang).
Das zu zahlende Aufgeld beträgt hier 20 % auf den Zuschlagspreis.

(V) vollbesteuerte Münzen: Der Kunde bezahlt 17,5 % Aufgeld plus 20 % Umsatzsteuer.

Ausländischen Händlern aus Ländern der Europäischen Union wird nach Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§27 a UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 4 Nr. 1b UStG in Verbindung mit § 6 a UStG keine Mehrwertsteuer (=innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung an Stelle von 22% ein ermäßigtes Aufgeld in Höhe von 17,5 % berechnet.

Ausländische Käufer aus Drittländern zahlen für alle bei der Auktion gekauften Objekte ein Aufgeld von 17,5% auf den Zuschlagpreis plus Versandkosten, sofern die erworbene Ware von uns exportiert wird.

Die Zahlung der Auktionsrechnung ist grundsätzlich sofort, jedoch bis spätestens 8 Tage auf die im Katalog zu entnehmende Kontoverbindung zu leisten. Barzahlungen können nicht mehr akzeptiert werden. Erst nach vollständiger Bezahlung werden die Objekte durch uns ausgefolgt. Nach Verstreichen der Zahlungsfrist wird bei Händlern die eingeräumte Aufgeldreduktion ersatzlos gestrichen. Bei Privatpersonen gilt eine 5 % ige Pönale des Kaufpreises als vereinbart. Dazu werden Zinsen in der Höhe von 1 % pro Monat erhoben. Das Eigentumsrecht geht erst nach voller Bezahlung der Ware an den Käufer über. Wir behalten uns das Recht vor, die Auktionsware zurückzubehalten und erst nach voller Bezahlung auszuliefern. Anwaltskosten, Gerichtskosten und andere im Zusammenhang mit dem Inkasso entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Bezahlung mit Kreditkarte oder Paypal werden die vom Kreditinstitut verrechneten Spesen in Höhe von 4 % der Rechnungssumme dem Kunden weiterverrechnet. Bei Vorauskassen, die trotz Mahnung nicht bezahlt werden, verliert der Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag und die Auktionsware kann auf seine Kosten wieder neu versteigert werden. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall des uns zustehenden Betrages, der auch gerichtlich eingeklagt werden kann. Auf den Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.

Die Zahlung des auf der Rechnung ausgestellten Betrages hat spesenfrei zu Gunsten des Begünstigten ausschließlich auf das Konto der Firma Numismatik Zöttl bei der Raiffeisen Bank Salzburg - Filiale Parsch, IBAN: AT85 3500 0000 2606 4428 BIC: RVSAAT2S zu erfolgen.

Für Porto und Versicherung werden mindestens in Rechnung gestellt:
Inland € 8,--, Europa € 15,-- und außereuropäische Länder € 20,--. Ausländische Kunden kaufen nach den rechtlichen Bestimmungen ihres Landes. Versandformalitäten werden vom Versteigerer erledigt. Kommt die Sendung beschädigt an oder der Kunde erhält innerhalb eines Monats keine Sendung oder Verständigungsbrief , dann muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen, damit wir die Versicherung verständigen und eine postalische Nachforschung einleiten können. 

Bekommen wir die Information des Kunden zu spät, hat er keinen Anspruch auf Ersatz.

Alle Münzen werden grundsätzlich als echt und gemäß der Beschreibung, hinsichtlich der Erhaltung wie aus dem Foto wahrnehmbar, verkauft. Bei persönlicher Übernahme der Ware müssen eventuelle Reklamationen bezüglich Qualität und fehlerhafter Beschreibung sofort vorgebracht werden. Berechtigte Reklamationen, so etwa versteckte Mängel, übersehene Fassungs- oder Henkelspuren werden selbstverständlich anerkannt, nur müssen die reklamierten Stücke in dem von uns gelieferten Zustand sein. Bei Meinungsverschiedenheiten kann der Versteigerer Sachverständige seiner Wahl beiziehen; die Kosten trägt der Unterlegene. Die Reklamationsfrist von 7 Tagen ist strikt einzuhalten. Es bleibt uns vorbehalten, die Bieter, soweit Ansprüche gegeben sind, darauf zu verweisen, diese direkt gegen den Einlieferer geltend zu machen. Davon wird immer dann Gebrauch gemacht, wenn mit dem Einlieferer bereits abgerechnet ist. Gerichtsstand für alle Verfahren aus diesen Versteigerungsbedingungen ist Salzburg. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Schuldner an seinem Wohnsitz zu klagen.
Salzburg, 10.05.2021