Terms of Sale

The auction is held by order and on account of the seller according to the auction rules in the current version at any one time and to the current German legal provisions for commission agents HGB (Commercial Code) and BGB (German Civil Code). The purchase price has to be paid cash down in EUR currency. By making a written or verbal offer, the auction buyer accepts these terms of auction.
The hammer-price is the net price. It is the basis for a premium of 15% to be paid by the auction buyer. The hammer-price and the premium add up to the total price, which is subject to the German VAT. Application of the full or reduced VAT rate is subject to the current legal provisions.
Unless agreed otherwise, buyers present at the auction have to pay auction bills immediately. In case of written offers, auction bills become due for payment 14 days after receipt of the bill. In case of default of payment, interest rates to the amount of one percent interest will be charged per month.
Commissions of undisclosed principals will be carried out only after deposit of money or indication of references. Written commissions should be sent at the earliest possible time. In the event of several identical bids, the first received will have precedence. There is no obligation to carry out unlimited commissions unconditionally. Phone bids will only be accepted in exceptional cases and have to be filed at least one work day prior to auction.
Admission to the auction will be granted only to interested parties having possession of the catalogue. The highest bid is knocked down after the third excla- mation of the bid. The auction buyer is obliged to purchase and make payment. In the event of the hammer-price being the point of dispute, the item concerned will be offered again. The auctioneer is entitled to combine or to separate numbers of items.
The auction buyer who does not pay the auctioneer immediately or who refuses to purchase the bought item(s) will not be delivered the bought item(s). The item concerned then can be offered again on his account. In this case he is liable for the loss of receipts but has no right to claim additional receipts.
The minimun rates of increase for bids are as follows:
up to up to up to up to up to up to up to above
reserved price EUR 50,–
minimum rate of increase EUR 1,–
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
100,–
500,– 1000,– 5000,–
10000,– 20000,– 20000,–
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2,– 10,– 25,– 100,– 250,– 500,– 1000,–
Shipment is effected on account and at risk of the auction buyer. Until payment is made in full, the seller retains title to the items.
Descriptions of items in the catalogue are made conscientiously. However they do not create liability for defects of title or for material defects, according to § 434, 459-ff. BGB. Details on the state of items are given according to the classification of the German coin commerce. Statements are personal assessments. On principal, auction buyers present at the auction buy items “as seen”. Complaints have to be filed within 8 days after auction or after receipt of the goods, respectively.
The objects can be viewed before the auction in order to convince oneself of their proper state. Therefore, after knocking down, only complaints about wrongly missed mount marks, filled holes etc. will be considered. The majority of items that will be auctioned off are pictured. Complaints about obvious characteristics or general disapproval are thus in no case a reason for reclamation. For lots consisting of more than one piece the number of pieces given is only approximate, wrong descriptions in individual cases can occur. If by any chance a wrong illustration has been picked, the major relevance lies with the text associated with it.
If goods purchased from us are handed over to a third party Grading Service, we can't take any responsibilities that the items will be accepted or graded according to our grading standards.
Buyers of coins, medals and decorations of the German Reich 1933 –1945 assure that they are not using items wearing symbols of the Nazi rule for propaganda purposes.
Authenticity of items sold by the auction is guaranteed unless stated otherwise in the description. Liability for breach of warranty is limited to the hammer- price plus premium.
The prices given in the catalogue are estimations which can be over- or underbid. Commissions not reaching at least 80-% of the estimated price will not be carried out.
The auctioneer reserves his right to exclude persons from the auction for specific reasons.
Flat rate price for shipping costs including insurance amounts to EUR 7,-, foreign customers EUR 10,- except in the case of large and/or heavy lots, where actual mailing expenses will be charged for each delivery. If total invoice amount is higher than EUR 1000,- shipping to overseas countries will be done via registered or insured package and will be charged with a EUR 30,- flat rate. Foreign customers have to buy according to legal provisions on foreign currency exchange, customs and taxes of their countries. Dispatching formalities will be executed by the auctioneer who can choose any qualified forwarding agency. Costs will be imposed upon the auction buyer.
If items need to be shipped, we will charge the hammer price, buyer's premium, shipping costs and an additional 0,5% for shipping insurance.
Payment has to be executed via bank transfer. If other methods of payment are chosen, the customer has to take care that the total invoice amount is paid out. Non-negotiable cheques are not accepted.
In the event of the auction buyer being a merchant according to the “Commercial Code”, venue shall be Arnsberg as the place of auction. Unless stated otherwise, general auction conditions and German law apply in relation to domestic and foreign customers alike.
After completion of the auction, a list of results can be obtained on payment of a EUR 3,00 charge.
Only the German text has the force of law.



Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Einlieferer auf der Grundlage der Versteigerungsordnung in der jeweils gültigen Fassung sowie der für Kommissionäre geltenden Bestimmungen des HGB und des BGB gegen Barzahlung des Kaufpreises in EUR-Währung. Durch Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Angebotes erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen an.
Der Zuschlagpreis ist Nettopreis im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld in Höhe von 15%. Auf den daraus entstehenden Gesamtpreis, Zuschlag plus Aufgeld, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Abgrenzung für den vollen Steuersatz und den ermäßigten Steuersatz.
Sofern nicht anders vereinbart wird, ist die Zahlung der Auktionsrechnung bei anwesenden Käufern sofort fällig, bei schriftlichen Bietern spätestens 14 Tage nach Erhalt. Bei Zahlungsverzug werden 1% Zinsen pro Monat berechnet.
Aufträge von unbekannten Sammlern werden nur ausgeführt, wenn ein Depot hinterlegt wird oder Referenzen benannt werden. Schriftliche Aufträge sind möglichst frühzeitig einzusenden, bei mehreren gleichhohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Zuschlag. Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung. Telefonische Gebote werden nur in Ausnahmefällen angenommen und sind mindestens einen Werktag vor der Auktion voranzumelden.
Der Zutritt zur Versteigerung ist nur Interessenten gestattet, die einen Katalog besitzen. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird die Nummer noch einmal ausgerufen. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zu vereinigen oder zu trennen.
Wird die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe der Sache an den Ersteigerer nicht statt. Der Ersteigerer verliert seine Rechte aus dem Zuschlag. Die Sache kann auf seine Kosten erneut versteigert werden. In diesem Fall haftet der Ersteigerer für den Ausfall, hat hingegen keinen Anspruch auf den Mehrerlös.
Die Mindeststeigerungsstufen für das Bietungsverfahren betragen:
bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu über
Mindestgebote EUR 50,–
Mindeststeigerungsstufe EUR 1,–
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
100,–
500,– 1000,– 5000,–
10000,– 20000,– 20000,–
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2,– 10,– 25,– 100,– 250,– 500,– 1000,–
Der Versand geht zu Lasten und auf Risiko des Ersteigerers. Das Auktionsgut bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus Anlaß der Versteigerung Eigentum des Verkäufers.
Die Beschreibung im Katalog ist gewissenhaft, begründet jedoch keine Haftung für Rechts- oder Sachmangel gemäß §5 434, 459 ff BGB. Die Angabe der Erhaltung erfolgt nach den im deutschen Münzenhandel üblichen Erfahrungseinstufungen und ist eine persönliche Beurteilung. Bei Versteigerungen anwe- sende Käufer erwerben grundsätzlich ,,wie besehen“. Eventuelle Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach der Auktion bzw. nach Erhalt der Ware anzumelden.
Da durch Vorbesichtigung die Gelegenheit gegeben ist, sich vom Erhaltungszustand des Versteigerungsgutes zu überzeugen, können nach erfolgtem Zuschlag Beanstandungen nur bei irrtümlich übersehener Henkel- und Fassungsspur oder gestopftem Loch berücksichtigt werden. Die meisten der zu versteigernden Stücke sind abgebildet. Die Bemängelung offensichtlicher Merkmale oder "Nichtgefallen" sind daher auf keinen Fall ein Reklamationsgrund. Bei Losen mit mehreren Stücken sind die Stückzahlen nur Circa-Angaben, irrtümliche Zuschreibungen sind im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Diese Lose sind nach erfolgtem Zuschlag von jeder Beanstandung ausgeschlossen. Bei Abbildungsverwechslungen ist immer der Text maßgeblich.
Wenn Sie die von uns erworbene Ware einem Grading Service übergeben wollen, übernehmen wir keine Garantie, dass die Münzen dort angenommen oder entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden.
Alle Katalogbesitzer, Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, dass sie den Katalog und die darin enthaltenen Gegenstände, besonders die aus der Zeit von 1933–1945, nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfas- sungsfeindlicher Bestrebungen, der Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre, Aufklärung oder Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Verwendungszwecken benutzen werden (§ 86 a, Abs. 3, STGB).
Der Versteigerer und die Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter den oben genannten Voraussetzungen an. Mit der Gebotsabgabe verpflichten sich die Bieter, alle Gegenstände dieser Zeit, besonders die, welche entsprechende Embleme aus der Zeit des Nationalsozialismus zeigen, nur für oben genannte Verwendungszwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86 a STGB zu benutzen.
Die Echtheit des Versteigerungsgutes wird garantiert, sofern nichts Gegenteiliges klar aus dem Text hervorgeht. Die Gewährleistung ist auf die Höhe des Zuschlagpreises plus Aufgeld beschränkt.
Die beigedruckten Preise sind Schätzpreise, die unter- oder überschritten werden können. Aufträge, die 80 % des Schätzpreises nicht erreichen, werden nicht bearbeitet.
Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Teilnahme an der Versteigerung auszuschließen.
Als Versandpauschale einschließlich Versicherung wird inländischen Käufern je Lieferung EUR 7,–, ausländischen Käufern EUR 10,– mit Ausnahme von großen und/oder schweren Lots, wobei die tatsächlichen Versandkosten berechnet werden, in Rechnung gestellt. Wenn der Rechnungsendbetrag höher ist als EUR 1000,- wird der Versand in überseeische Länder per eingeschriebenem oder versichertem Paket abgewickelt, wobei eine Kostenpauschale von EUR 30,– pro Sendung in Rechnung gestellt wird. Ausländische Kunden kaufen nach den Bestimmungen ihres Landes über Devisen, Zoll und Steuer. Die Versandformalitäten werden vom Versteigerer erledigt, der sich dazu eines anerkannten Spediteurs bedienen kann. Die Kosten gehen zu Lasten des Ersteigerers.
Bei zu versendender Ware wird zusätzlich zu dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld und den Versandspesen ein Aufschlag von 0,5% für die Versicherung der Stücke erhoben.
Die Bezahlung sollte per Banküberweisung erfolgen. Wählt der Käufer einen anderen Weg der Bezahlung, hat er in jedem Fall sicherzustellen, dass dem Versteigerer der komplette Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird. Persönliche Schecks werden von ausländischen Käufern nicht akzeptiert.
Soweit der Ersteigerer Vollkaufmann ist, wird mit Abgabe eines Gebotes der Versteigerungsort Arnsberg als Gerichtsstand vereinbart.
Soweit nicht anders vermerkt, gelten im Übrigen die allgemeinen Versteigerungsbedingungen und – auch im Verhältnis zu ausländischen Kunden – deutsches Recht. Eine Ergebnisliste erscheint sofort nach Schluß der Versteigerung und wird bei besonderer Anforderung gegen eine Kostenerstattung von EUR 3,– versandt.