Terms of Sale

1. The auction is effected voluntarily and carried out in the name of the auctioneer and on the account of third-parties. For the lots marked with an * after the lot
number, the auction is effected in the name and on the account of third parties.
2. The auctioneer reserves the right to combine or separate lots listed in the catalogue, to change the order of the lot numbers or to withdraw any lot from the auction.
3. The lots to be sold at auction may be examined and checked before the auction. The descriptions in the catalogue are made to the best of the auctioneer’s
knowledge and belief, are, however, not guaranteed. The auctioneer is not liable for any mistakes. He commits himself, however, to transmitting complains
to the customer if such claims are filed within a period of 28 days after the auction. The auctioneer may extend this time limit under special circumstances. In
the case of a justified claim, the auctioneer will refund the purchase price only and not further charges. Faults visible on images on the catalogue may not be
subject to such claims. Catalogue values are not binding and have to be seen as approximate, they may not be the cause for a return.
4. The lot is knocked down when no higher bid follows after the last bid has been called three times. The auctioneer reserves the right to reject the bid or accept
it with reservations. He may cancel the bid knocked down if the highest bidder does not want his bid to be valid, or if otherwise a dispute concerning the bid
knocked down arrises.
5. The knocking down transfers the risk of possible losses, damages or mistakes to the purchaser. The items become the property of the purchaser after payment
is complete.
6. The knocking down binds the bidder to take and pay for the lot(s). Should the purchaser desire forwarding of the lot(s) purchased in the auction, it will be
effected at his expense and risk. The bidder is bound to his bid for the period of up to four weeks. If bidding is made by phone or writing, lots will be dispatched
to the bidder at his cost and his risk, if not a different agreement is made.
7. The purchaser shall pay an additional 20% commission over and above the sale price plus a 1,60 EUR surcharge per lot. Value added tax will be charged at
hammer price, commission, lot fee and all other costs. The value added tax is for stamps at the moment 7%. For the lots marked with a * after the lot number,
value added tax of 19% will be charged only on commission, lot fee and other costs. The auctioneer will, if so requested, divulge the seller´s name to the buyer
and the buyer´s name to the seller. In both cases value added tax will not be charged if the lots where dispatched by us to a country outside the EC. If the
purchaser is a dealer within the EC and the VAT-No. is given to us before the bidding, the lots were dispatched by us to the country of the purchaser and the
purchaser confirms receipt of the lots to us by writing, the VAT will be refunded. In this case the “Reverse Charge-System” will be used and the buyer is obliged
to declare the VAT in his home country.
8. Purchase price and commissions are payable at once by floor bidders. External bidders must pay the auction bill on receipt. The bidder for a third-party will be
held liable as a primary obligor along with the third-party. The purchaser has the right to receive the lots just after payment is made.
9. Any amounts not received by the auctioneer within 15 days after the auction or receipt of the auction bill, will incur 1% interest for every new month. If the
purchaser refuses to pay the lot(s) or if any payment is not settled within a fixed time period, the auctioneer may demand the non-performance. Pricing agreements
between bidders are forbidden and will lead to exclusion from the auction. A contractual penalty of 10.000 EUR for each case of price agreements has
to be paid. A compensation may also apply.
10. The bidder agrees for lots with NS-Signs, not to use them in any way for propagandistic purposes (§ 86 StGB).
11. These conditions are valid for the sale after the auction. The § 312d BGB will not be used.
12. Bonn will be named as the court of jurisdiction. The contract of auction is subject to German law only.
13. In the case that any of the above stipulations become void in part or in whole, all other stipulations remain valid.



1. Der Versteigerer handelt im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber, die unbenannt bleiben. Bei den Losen mit einem * nach der Losnummer
handelt der Versteigerer im Namen und für Rechnung der Einlieferer.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung – unter Wahrung der Interessen der Einlieferer – Nummern des Kataloges zu vereinen,
zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.
3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen
Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinn. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden
Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Außer bei Sammlungen verpflichtet er sich jedoch, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm bis spätestens vier Wochen
nach Auktionsschluß (im Nachverkauf 4 Wochen nach Rechnungsdatum) angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seine
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Die Frist läuft auch, wenn die Lose nicht fristgerecht angenommen werden. Im Falle
erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet er den gezahlten Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück; ein darüber hinausgehender Anspruch ist
ausgeschlossen. Mängel, die sich aus der Katalogabbildung ergeben, können nicht Gegenstand einer Reklamation sein. Katalogpreisangaben sind unverbindlich
und gelten als cirka, Fehler bei der Angabe der Katalogpreise können keine Reklamation begründen.
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter
Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder
wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
5. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der ersteigerten
Sache wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber übertragen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Soweit nicht bei Auftragserteilung anders angegeben, wird die
ersteigerte Ware bei schriftlichen oder telefonischen Geboten oder wenn der Bieter die Ware nicht sofort übernimmt, auf Kosten und Gefahr des Bieters zugeschickt.
7. Zum Zuschlagpreis sind 20% Aufgeld sowie 1,60 EUR Losgebühr je Los zu bezahlen. Auf den Zuschlagpreis, Aufgeld, Losgebühr und Spesen wird die gesetzliche
MwSt. berechnet. Dies sind bei Briefmarken z.Zt. 7%. Bei den mit einem * nach der Losnummer markierten Losen wird auf den Zuschlagspreis keine Mwst,
berechnet, auf Aufgeld, Losgebühr und Spesen wird die gesetzliche MwSt. von z.Zt. 19% berechnet. Dem Erwerber und dem Einlieferer werden nach Abschluss der
Auktion auf Verlangen die Vertragspartner benannt. In beiden Fällen entfällt die MwSt., wenn die Ware von uns in das Nicht-EU-Ausland geliefert wird. Die MwSt.
wird erstattet, wenn der Käufer Gewerbetreibender aus dem EU-Ausland ist, die Ware von uns in das Land seiner Niederlassung geliefert wird, die USt.-ID-Nr. vor
Gebotsabgabe genannt wird und der Käufer uns den Erhalt der Ware bei ihm bestätigt. In diesem Fall erfolgt die Lieferung unter Anwendung des Reverse-Charge-
Verfahrens, d.h. der Käufer ist verpflichtet, die Ust. in seiner USt.-Erklärung in seinem Heimatland anzugeben.
8. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Erwerber, die schriftlich
oder telefonisch geboten haben, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Erwerber hat erst nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags
Anspruch auf Aushändigung der ersteigerten Lose. Wer für Dritte bietet, haftet neben diesen.
9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über Euribor als Verzugsschaden berechnet. Im übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder
nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen
Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten
Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat. Preisabsprachen unter Bietern sind ausdrücklich untersagt und
ziehen den sofortigen Ausschluss aus der Versteigerung nach sich. Es gilt für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 10.000 EUR als vereinbart,
Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
10. Mit der Abgabe von Geboten für Lose aus der NS-Zeit, die mit NS-Emblemen und/oder NS-Symbolen versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese
lediglich für historisch-wissenschaftliche Zwecke bzw. Sammelzwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch im Sinne des § 86 StGB zu benutzen.
11. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. § 312d BGB findet keine Anwendung.
12. Erfüllungsort ist Bonn. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs finden keine Anwendung.
13. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.