BAYERN, KURFÜRSTENTUM
Karl Albert als Kurfürst. 1726-1742, München.Schraubtaler 1740 auf das gemeinsam mit {\i Karl Philipp von der Pfalz} ausgeübte Vicariat nach dem Tode Kaiser Karls VI. D . G . CAR . ALB . & CAR . PHIL . S . R . I . ELECTORES EIUSQ. Die Büsten der beiden Kurfürsten nach r. Rs: IN PART . RHEN . SUEV . & FRANC . IUR . PROVISORES ET VICARY 1740 . Doppeladler mit bayerischem und pfälzischem Brustschild. In den Deckelinnenseiten je ein altkoloriertes Bildchen mit dem vierfeldigem bayerischem und dem dreifeldigem kurpfälzischem Wappen. Die 13 altkolorierten Einlagen sind meist durch Stege verbunden und zeigen die Kaiserwahl Karl Alberts als Karl VII. in Frankfurt und die Sitzungen des Vikariatsgerichtes in Augsburg.
Witt. 1956 Anm. Haas 51. Preßler 239. Simmermacher -. Förschner -. Hübsche Patina. Winzige RR vz
Das Kaisertum im Römisch - Deutschen Reich ist nicht erblich, sondern der Kaiser wird von der Gemeinschaft der Kurfürsten gewählt. Nach dem Tode des Kaisers hatte der Kurfürst von Sachsen für Norddeutschland und der Kurfürst der Pfalz für Süddeutschland in Stellvertretung des Kaisers das Amt des Reichsvikars auszuüben. Zu solchem Anlaß wurden auch Münzen und Medaillen geprägt. Im Dreißigjährigen Krieg verliert die Pfalz die Vikariatswürde an Bayern. Später einigte man sich auf gemeinsame Ausübung. Dies war auch nach dem Tode Kaiser Karls VI. der Fall.