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SINCONA AG
Auction 59  22-23 Oct 2019
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Lot 2664

Starting price: 50 CHF
Price realized: 100 CHF
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ORDEN UND EHRENZEICHEN. EMIRAT UND KÖNIGREICH AFGHANISTAN (-1973). AFGHANISTAN. Unabhängigkeits-Orden [Nishan-e Istiqlal]. 3. Modell (1926-1929 - Staatswappen auf einem Stern), Stern der 2. Klasse mit Schwertern, frühe afghanische Anfertigung, Bronze hohl gearbeitet und vergoldet, Medaillon Silber, mit Koranzitat 12,90 ("Siehe, wenn einer gottesfürchtig und standhaft ist, siehe, so lässt Allah den Lohn der Rechtschaffenen nicht verloren gehen."), an Nadel. BWK1 87; ON2 S. 34; VPI2 S. 185. II
(~€ 45/USD 50)

Ex Auktion 80 der UBS in Basel vom 4.-5. November 2008, Kat.-Nr. 48.
Der Stern wurde allein ohne weitere Insignien getragen.
Der vierklassige Orden wurde 1920 vn Emir Amanullah Khan (1892-1960, reg. von 1919 bis 1926 als Emir und von 1926 bis 1929 als König) für ausserordentliche, militärische Verdienste während des Unabhängigkeitskampfes gestiftet. Angehörige der regulären Truppen erhielten ihn mit Schwertern im Gegensatz zu denen, die freiwillig am Kampf teilnahmen. In beiden Fällen war die Klasse des Ordens einzig durch die Bedeutung des Verdiensts bestimmt. Anschliessend wurde der Orden auch im Frieden sparsam verliehen. In dem Fall war die Klasse durch den militärischen Grad bestimmt: die 1. und 2. Klasse für Generäle, die 3. Klasse für Stabsoffiziere und die 4. Klasse für übrige Offiziere. Die inländischen Inhaber und ihre Erben erhielten während 60 Jahren eine jährliche Pension, die je nach Klasse von 1.000 bis zu 100 Rupien abgestuft war. Der älteste Sohn der Inhaber der 1. und 2. Klasse konnte den Orden mit königlicher Erlaubnis weitertragen, die der 3. und 4. Klasse mit Erlaubnis des Kriegsministers.
Der Orden konnte auch an ausländische Offiziere verliehen werden. Die Firma Godet in Berlin lieferte 1928 20 Ordenszeichen der 1. Klasse (Stern und Kleinod an Schärpe), 30 der 2. Klasse (Stern und Ordenszeichen am Hals), 100 der 3. Klasse (nur Stern) und 150 der 4. Klasse (am Hals- oder Brustband); die Zahlen gelten je für die Ausführung mit und ohne Schwerter.

• Dieses Los unterliegt bei Auslieferung in der Schweiz der Margenbesteuerung gemäss MWSTG 24a (22.5% Aufgeld inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)
• When delivered in Switzerland, this lot is subject to the margin taxation scheme in accordance with article 24a of the Federal Act on Value Added Tax (22.5% buyer's premium incl. statutory VAT)
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