Sonstiges
Kammerherrenschlüssel, drei aufwändig gearbeitete Exemplare, dabei Kaiser Franz II. 1792 bis 1806 als letzter Kaiser des Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation sowie zwei weitere Stücke, ein Kammerherr war Inhaber eines Hofamtes bei einem regierenden Herrscher, also Fürsten, König oder Kaiser. Während des Absolutismus war es meist ein Titel, welcher von wirklichen Pflichten weitgehend entbunden war. Der Kammerherr stand im Rang über den Kammerpagen und Kammerjunkern. An großen Höfen unterstanden sie dem Oberkammerherrn oder dem Hofmarschall. Das Wahrzeichen des Ranges war ein Schlüssel