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Auction 113 8 Nov 2020
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Braunschweig-Wolfenbüttel. Rudolf August und Anton Ulrich 1685-1704.
Edikt vom 7. August 1693: Die ursprünglich verbotenen fürstl. Stift-hildesheimischen einfachen und doppelten Markstücke des Leipziger Fußes sind wieder für Abgaben und Zölle zugelassen, allen anderen einfachen und doppelten Markstücke sowie die Scheidemünzen bleiben weiterhin verboten. 30 x 25 mm, Anfangsvignette.
Reste einer Bucheinbindung auf der Rückseite. Sehr gut erhalten