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Auktionen Münzhandlung Sonntag
Auction 34  31 May - 1 Jun 2021
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Lot 1712

Estimate: 1000 EUR
Price realized: 1500 EUR
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PREUSSEN.
Hoher Orden vom Schwarzen Adler, Bruststern zum Kreuz des Ordens Silberner Stern­korpus, das äußere Medaillon mit weißem Grund, darauf jeweils separat aufgelegt in geperlten, goldenen Großbuchstaben der Wahlspruch "SUUM CUIQUE" (= Jedem das Seine) und zwei in der Mitte gebundene, emaillierte Lorbeerzweige. Das innere Medaillon mit gewellt flingiertem, orangefarbenem Grund, darauf separat aufgelegt ein schwarz emaillierter, golden bewehrter Adler mit goldener Krone, Schnabel und Klauen. Beide Medaillonringe sind innen und außen golden brillantiert. Rückseitig die vernietete Medaillonplatte mit dem geprägten Herstellersignet des Königlichen Hoflieferanten J. Godet & Sohn, Berlin, die Tragenadel sowie zusätzlich zwei kleine Tragehaken. OEK 1581, Nimmergut 2000. 86 x 86 mm
feines Belegstück II

Für den vorliegenden Stern wurde ein originaler, typisch preußischer Sternkörper von Godet verwendet und darauf ein für diesen Sternkörper passend gefertigtes Medaillon, wohl hergestellt bei Rothe (Wien) in den 1950er oder 1960er Jahren, aufgelegt. Aus Auktion Klenau 229, München 1987, Nr. 832. Der Hohe Orden vom Schwarzen Adler war der ranghöchste preußische Orden. Gestiftet wurde er durch Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg am 17. Januar 1701, dem Tag vor seiner Selbstkrönung zum König in Preußen in Königsberg am 18. Januar 1801, von wo auch die Statuten datieren. Der Schwarze Adlerorden war kein Verdienstorden, sondern zunächst ein Hausorden mit begrenzter Mitgliederzahl. Ursprünglich sollte die Zahl der preußischen Ordensträger ohne die königlichen Prinzen nur 30 betragen. Bis 1848 mussten Personen von nicht reichsfürstlicher Geburt, die diese Auszeichnung bekommen sollten, ihre Abstammung von acht adligen Ahnen nachweisen und das 30. Lebensjahr erreicht haben. Mit der Neuveröffentlichung der Statuten durch Friedrich Wilhelm IV. am 20. Februar 1848 erhielten nichtadelige Ordensritter mit dem Erhalt der Insignien einen Wappenbrief, der sie in den erblichen Adelsstand erhob.
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