GOLDMÜNZEN DER HABSBURGISCHEN ERBLANDE-ÖSTERREICH
DIE GEISTLICHKEIT IN DEN HABSBURGISCHEN ERBLANDEN
SALZBURG, ERZBISTUM
Ernst von Bayern, 1540-1554. Goldgulden o. J. 3,24 g. Drei Wappenschilde (Stiftswappen, Familienwappen: Bayerischer Löwe und Wecken), umher Dreipaß, in den Winkel je eine Lilie//St. Rudbertus thront v. v., in der Rechten Krummstab, in der Linken Salzgefäß. Fb. 606; Zöttl 375.
Von großer Seltenheit. Kl. Schrötlingsfehler am Rand, sehr schön
Exemplar der Auktion Fritz Rudolf Künker 91, Osnabrück 2004, Nr. 7875.
Ernst wurde 1500 als dritter Sohn des bayerischen Herzogs Albrecht IV. geboren. Nach dem Tod seines Vaters 1508 wurde er von dem berühmten Geschichtsschreiber Aventinus erzogen. Da der Vater mit einem Primogeniturgesetz im Jahr 1506 die Unteilbarkeit Bayerns beschlossen hatte, wurde Ernst gegen seinen Willen für den geistlichen Stand bestimmt. Er weigerte sich, die höheren Priesterweihen zu empfangen und wurde daher 1517 Administrator (und nicht Bischof) des Bistums Passau. Weil Bayern den Erzbischof Matthäus Lang im Bauernkrieg unterstützt hatte, wurde Ernst nach dessen Tod 1540 zum Administrator von Salzburg gewählt. Auf seinen Münzen fehlen die sonst üblichen erzbischöflichen Insignien und als Titel erscheint in der Regel die Formel "zum Erzbischof Konfirmierter". Nachdem Ernst eine zweite päpstliche Frist zum Erhalt der Priesterweihen verstreichen ließ, dankte er 1554 ab und zog sich in seine bereits 1549 erworbene schlesische Grafschaft Glatz zurück, wo er 1560 starb.