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Gorny & Mosch
Auction 226  16-17 October 2014
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Lot 4962

Estimate: 200 EUR
Price realized: 550 EUR
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NUMISMATISCHE LITERATUR
QUELLEN

GESETZE, ERLASSE, DEKRETE. Braunschweig-Celle / Calenberg. Georg Wilhelm Scheilen = Lehn Brief = über = den Sattelhoffe zu Schwarmstedt = d. 26. Junij 1677. Mzst. (Stätte der Ausfertigung:) Schwarmstedt. Belehnungsurkunde mit eigenhändiger Unterschrift von Georg Wilhelm zu Braunschweig und Lüneburg (1648; 1665 - 1705). Anhängend ein gedrechseltes Holzsiegelbehältnis mit darin aufbewahrtem, in rotes Wachs gesiegelten Wappen. Urkunde (entfaltet) ca. 335 x 250 mm (von der Schmalseite ca. 30 mm umgeschlagen). Zu schmalen Streifen geschnittene Bänder aus dem Urkundenmaterial wurden verwendet, um das herzogliche Siegelbehältnis fest mit der Urkunde zu verbinden. Die Holzschatulle mißt ca. 73 mm im äußeren Durchmesser, der Wachssiegeldurchmesser beträgt ca. 48 mm.
R! Zeitbedingte Eindunkelungen, Bleistiftvermerke des Archivs, sonst sehr attraktives Sammlerstück
Der Sattelhof ist auch heute in Schwarmstedt durchaus bekannt und eine Adresse für mehrere bäuerliche Betriebe, z.B. Spargelhof.
Der vollständige Text dieser aus Privatnachlass stammenden Urkunde lautet:
Von Gottes Gnaden Wir, Georg Wilhelm zu Braunschweig und Lüneburg etc. Thuen kundt und bekennen, für Uns, unsere Erben und Nachkommen, gegen Männiglichen, daß wir Unsern Ambtschreiber zu Neuen Bruchaußen und lieben getreuen Georg Wilhelm Scheilen und seine absteigende Männliche leibes=lehens Erben, mit nachbeschriebenen güettern, welche mit unserm gnädigsten vorbewust und außtrücklichem Consens besagter Scheile, von Friedrich Johan von Gladebeck, Freiderichs Sehl. Sohne, an sich gebracht, haute Dato, wie Manlehnsrecht und gewonheit ist, belehnet haben, und belehnen Ihne hiermit, nemblich mit dem Sattelhofe zu Schwarmbstett sambt der Kohle daselbsten, mit allen ihren recht und gerechtigkeiten, inmaßen von unsern hochfürstlichen Vorfahren am Regiement vermelter von Gladebeck und sein Vatter, auch vor Ihme Leopold von Bothmer und deßen Voreltern denselben zu lehne getragen, beseßen, benutzet und gebrauchet haben. Wir haben auch besagtem unsern Ambtschreiber Georg Wilhelm Scheilen auß bewegenden Ursachen die Gnade gethan, daß auff den Fall sein ietzo nachlebender Sohn und deßen Mänliche leibes lehens Erben, nach dem Willen Gottes, mit todte abgehen und also sein des Scheilen Manstamb erlöschen sollte, seiner altester Tochter Margarethen Catharinen Eheman unser Kriegs Secretarius und lieber getreuer Georg Conradt Schlueter, und ihre mänliche leibes lehens Erben, mit diesem Sattell-und Lehnshofe, sambt darzu gehörigen pertinentien hinwiederumb providirt und würcklich belehnet, auch bei solchen güettern, biß an uns manutenirt, und geschützet werden sollen. Undt wir obbenanter Fürste, wollen Ihme Georg Wilhelm Scheile und seinen mitbeschriebenen solches hofes bekenniger Herr und gewehr sein, darentgegen Er und Sie uns getreuund holt sein, solchen hofe und güetern getreulich vorstehen, denselben bedienen und vermannen, auch so ofte sich die fälle begeben, zu lehne gesinnen und empfahen sollen, doch unß an unserm und einem jeden an seinen Rechte unschädlich. Uhrkundlich haben wir diesen Brief mit eigenen handen unterschrieben, und mit unserm fürstlichen Insigel bekräftigen lassen, der der gegeben auf unser Residenz Zell den 26. Junij, im Jahre Christi unsers Erlösers und Seligmachers geburt Ein Tausend Sechshundert Sieben und Siebenzig.



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