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Münzen & Medaillen GmbH
Auction 41  11 December 2014
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Lot 212

Estimate: 50 EUR
Price realized: 120 EUR
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ALTDEUTSCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN
KÖLN, ERZBISTUM

ANNO, 1056-1075. Pfennig, Münzstätte Remagen. Kreuz mit Dreipässen in den Winkeln. Rv. Dreigiebeliges Gebäude, darin AGRI/PINA 0,92 g. Häv. 317, Dbg. 337.
Schön

DER RHEINISCHE MÜNZVERTRAG VOM 2. DEZEMBER 1417

Am 2. Dezember 1417 wurde ein neuer Rheinischer Münzvertrag geschlossen. Er unterschied sich von
früheren solchen Münzverträgen dadurch, daß der Erzbischof von Köln nicht beteiligt war, aber statt
dessen zum ersten Mal ein Nicht-Kurfürst, nämlich der Herzog von Jülich, aufgenommen wurde.
Teilnehmer waren also der Erzbischof von Mainz, der Erzbischof von Trier, der Pfalzgraf bei Rhein und
der Herzog von Jülich. Für die Gestaltung der Wappenseite nahm man deshalb einen Dreipass: Das
Wappen des Herausgebers der Münze stand groß in der Mitte, und in den Spitzen des Dreipasses standen
die Wappen der drei anderen an dem Vertrag beteiligten Fürsten nach ihrer Rangfolge angeordnet.
Werner von Falkenstein, Erzbischof von Trier, kam als Dienstälterer der Erzbischöfe zuerst. Johann II.
von Nassau, Erzbischof von Mainz, hatte den zweiten Rang, stand aber als Geistlicher über den beiden
weltlichen Fürsten. Ludwig von der Pfalz galt als Kurfürst wiederum mehr als Herzog Reinhold von
Jülich, dem das unterste Feld zugewiesen wurde. Werner von Falkenstein starb am 4. Oktober 1418. Sein
Nachfolger als Erzbischof von Trier, Otto von Ziegenhain, wurde schon zehn Tage nach Werners Tod
gewählt. Dadurch ergab sich eine neue Rangfolge: Johann von Nassau war nun der Dienstältere, und das
Mainzer Wappen rückte auf den ersten Platz vor. Ein gemeinsamer Stempelschneider schnitt alle neuen
Stempel. Es sollten Goldgulden, Weißpfennige, halbe Weißpfennige (auch „Englische" genannt), Viertel-
Weißpfennige („Dreilinge" genannt) und Heller (auch „Möhrchen" genannt) geprägt werden. Die
Geltungsdauer des Vertrages wurde auf 12 Jahre vereinbart. Tatsächlich wurde aber bereits am 20. März
1419 ein neuer Vertrag geschlossen, an dem der Erzbischof von Köln wieder beteiligt wurde, so daß die
Münzen des neuen Vertrages einen Vierpaß statt des Dreipasses tragen.

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