SAMMLUNG M. G.
BAYERN, KÖNIGREICH
Freistaat Bayern. Seit 1918. 10 Dukaten o.J. (ohne Angabe des Feingewichtes; 1960; Stempel von Karl Roth) auf das bayerische Reinheitsgebot für Bier. HERZOG WILHELM IV. VON BAYERN. REINHEITSGEBOT FÜR BIER. Büste des Herzogs fast von vorn mit Barett. Rs: 12 Zeilen Schrift. Ehling 193. 40,1 mm; 34,85 g.
R G O L D PP
Der sog. "Bierdukat". 1516 erließ Herzog Wilhelm IV. der Standhafte das Gebot, bayerisches Bier nur aus Gerste, Hopfen und Wasser zu brauen. Ein Gebot, das bis heute eingehalten wird.