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Westfälische Auktionsgesellschaft
Auction 79  12-13 Sep 2017
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Lot 3254

Estimate: 25 000 EUR
Price realized: 22 000 EUR
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Altdeutsche Münzen und Medaillen
Trier, Reichsabtei St. Maximin

Abt Berengoz, genannt 1107- 1125, unter der Vogtei Graf Wilhelms von Luxemburg (1096-1129). Pfennig, Wasserbillig. 1,21 g. HENRICVS IMPERATOR Jugendlicher Kopf Kaiser Heinrichs V. nach rechts / +//LDEBRTVSFABB//E Schriftkreuz mit LUCEL - BV - RC. 1,21 g.
Prägeschwäche, sehr schön

Das Stück ahmt bis ins Detail ein Vorbild des Bistums Metz aus der Münzstätte Rimlingen nach (Kluge-Salier 342), welches nach 1105/06 datiert wird. Mithin handelt es sich bei dem in der Vorderseitenumschrift genannten Kaiser nicht mehr um den am 31. Dezember 1106 abgedankten Heinrich IV., sondern um seinen Sohn Heinrich V. (Kaiser ab 1111), wofür auch das jugendliche Porträt spricht. Das auf der Rückseite genannte Luxemburg ('Lucelburg') wurde in dieser Zeit von Graf Wilhelm (1096-1129) regiert. Er war zudem Vogt der Reichsabtei St. Maximin in Trier und des Klosters Echternach, was denn auch die drei möglichen Münzstätten eingrenzt. Luxemburg selbst bleibt unwahrscheinlich, da es keine kaiserliche Münzstätte war und die Rückseitenumschrift ('ABB//E') auf eine Abtei verweist. Auch auf dem Metzer Vorbild bezeichnet das zentrale Schriftkreuz nicht die Münzstätte, sondern das Territorium. Echternach fällt zu dieser Zeit unter den Äbten Gerhard I. (1110-22) und Godfrid I. (1123-1125) durch eine konsistente Münzreihe völlig anderer Fabrik auf und scheidet somit gleichfalls aus. Für das mithin allein verbleibende St. Maximin ist die Nennung und das Portrait des Kaisers, dem es als reichsunmittelbare Abtei allein unterstand, ebenso folgerichtig wie der Hinweis auf den Luxemburger Grafen als Vogt. Die Rückseitenumschrift verweist am ehesten auf den berühmtesten Sohn der Abtei, den heiligen Adalbert von St. Maximin. Graf Wilhelm von Luxemburg befand sich in ständigem Konflikt mit Trier, das bestrebt war, die reiche Abtei St. Maximin dem Erzstift unterzuordnen. Deshalb erneuert und bestätigte Heinrich V. im Jahr 1112 die für das Kloster von seinen Vorgängern erlassenen vogtei- und hofrechtlichen Bestimmungen zugunsten Wilhelms. Bereits Otto III. hatte dem Abt Oftrad von St. Maximin und dessen Nachfolgern das Recht zugestanden, in Wasserbillig eine Münzstätte einzurichten. Die Ausprägung unseres Stückes dürfte also ein greifbarer Ausdruck der Ausübung der erneut bestätigten Rechte des Klosters bzw. seines Vogtes sein. Neben dieser historischen Bedeutung ist es auch ein numismatisches Zeugnis ersten Ranges: Das unedierte Unikum ist das einzig bekannte Erzeugnis dieser Münzstätte, die bisher nur urkundlich genannt war und deren Existenz jetzt erstmals nachgewiesen werden kann.
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